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wenn man vom Haydn-Testament nur die nicht leserliche, weil nicht vergrößerbare erste Seite digital im Netz hat und den Ausschnitt mit der Unterschrift? Das ist doch eher Vera*** als alles andere.

http://arcana.twoday.net/stories/5667759/

NACHTRAG

Mich erreichte dazu folgende Mail am 29.4.2009 vom zuständigen Archiv:

Zu Ihrer Eintragung in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/5668386/ weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen genannte Internet-Seite mit dem Ausschnitt aus dem Testament Joseph Haydns als Werbung für unsere Archivbestände und für die im Moment im Archiv laufende Haydn-Ausstellung zu sehen ist, aber nicht als Form der Erschließung.

Erschließung, Recherche und Bestellung von Archivbeständen ist online über das Wiener Archivinformationssystem (www.wais.wien.at) möglich, dort ist auch eine vollständige Abbildung des Testaments zu finden. Die Dateien sind ohne Probleme vergrößerbar und auch gut lesbar.


Dazu stelle ich fest: Wenn man nicht kapiert, dass man in einem solchen Fall einen Link auf die vollständige Präsentation setzen sollte, hat man etwas ganz Entscheidendes vom Internet nicht verstanden. Aber diese Ahnungslosigkeit ist ja nicht nur bei österreichischen Archiven die Regel.

In WAIS kann man 3.1.4.A1.H9.1 als Suchbegriff verwenden.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, jedes einzelne digitalisierte Archivale - und jede Einzelseite - in einer Findbuchdatenbank mit einer dauerhaften Adresse zu versehen. Dieser Standard setzt sich bei bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten derzeit durch.


ThomasJust meinte am 2009/04/27 18:37:
bleibe dabei: ist fesch. 
 

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