Die EU-Kommission hat massiv Partei für Open Data ergriffen. Mehr dazu unter
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=19238
Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:
Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen – gewerblichen wie nicht-gewerblichen – Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.
Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten („Zusatzkosten“) liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.
Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.
Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.
Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.
Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues „Datenportal“ öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der „Beta-Version“ (Entwicklungs- und Testphase) und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen. (Hervorhebung original)
Das ist der richtige Schritt. Dass unter anderem die Archive von der Weiterverwendungsrichtlinie ausgenommen waren, habe ich nie eingesehen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/64967767/
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=19238
Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:
Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen – gewerblichen wie nicht-gewerblichen – Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.
Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten („Zusatzkosten“) liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.
Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.
Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.
Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.
Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues „Datenportal“ öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der „Beta-Version“ (Entwicklungs- und Testphase) und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen. (Hervorhebung original)
Das ist der richtige Schritt. Dass unter anderem die Archive von der Weiterverwendungsrichtlinie ausgenommen waren, habe ich nie eingesehen.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/64967767/
KlausGraf - am Mittwoch, 14. Dezember 2011, 20:26 - Rubrik: E-Government