Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das Register aller Entschädigungsverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Sie wird vom Land Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Bundes und der Länder bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 15 (Wiedergutmachung) - geführt.
Die mit der Durchführung des BEG beauftragten Bundesländer sind verpflichtet, der BZK alle für das Register notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
Zur Zeit besteht die BZK aus ca. 2 Millionen Karteikarten, auf denen die Namen der Antragsteller, soweit davon abweichend der Verfolgten, die Geburtsdaten, die letzte bekannte Anschrift zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung, die Aktenzeichen der Entschädigungsverfahren sowie die für das Verfahren zuständigen Entschädigungsbehörden verzeichnet sind. Die BZK ist nach Geburtsdaten geordnet, so dass die Angabe des exakten Geburtsdatums bei Anfragen unbedingt erforderlich ist.
Die BZK kann lediglich Auskunft darüber erteilen, ob eine bestimmte Person bei einer Entschädigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag nach dem BEG gestellt hat und unter welchen Aktenzeichen das Verfahren bei welcher Entschädigungsbehörde geführt wurde.
Auf der Grundlage einer Entscheidung der Konferenz der Entschädigungsreferenten von Bund und Ländern können öffentliche Stellen sowie von Entschädigungsverfahren betroffene Personen und ihre Rechtsvertreter Auskünfte aus der BZK erhalten. Ausländische Behörden können Auskünfte erhalten, soweit sie für deren Aufgabenerledigung erforderlich und durch internationale Abkommen vereinbart sind. Die Auskünfte sind kostenfrei.
Die BZK kann keine Auskünfte darüber geben, welche Art von Entschädigung beantragt und mit welchem Ergebnis das Entschädigungsverfahren abgeschlossen wurde bzw. in welcher Höhe Entschädigungszahlungen geleistet wurden. Derartige weitere Informationen können nur über die aktenführende zuständige Entschädigungsbehörde erlangt werden.
Für Auskünfte aus der BZK wenden Sie sich bitte an:
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 15 (Bundeszentralkartei), Postfach 30 08 65, 40408
Düsseldorf.
Telefon: 0211 / 475 – 3071 oder 3571
Fax: 0211 / 475 – 3979
E-Mail: bzk@brd.nrw.de


Link zur PDF-Datei
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma