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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,692264,00.html

Eine Journalistin hat einen wichtigen Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht errungen: Die Richter in Leipzig haben die Weigerung des Kanzleramts zur Herausgabe von Akten über den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann für rechtswidrig erklärt. Die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe seien nur teilweise berechtigt und erlaubten zudem keine vollständige Zurückhaltung, entschied der zuständige Fachsenat des Gerichts.

Siehe auch

http://www.gabyweber.com/prozesse_bnd.php

Pressemitteilung des BVerwG zu BVerwG 20 F 13.09
vom hofe meinte am 2010/04/30 23:35:
Fall 39 in meiner Liste der Informationssperren
Eine Schande für die Bundesrepublik Deutschland. Das Wesentliche bleibt verborgen.

http://archiv.twoday.net/stories/5382001/

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