"Der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) soll als einer der ersten Zeugen vor den Untersuchungsausschuss zu Grundstücksgeschäften des Landes zitiert werden.
Sauerland soll im März zu den Vorgängen um den Bau des NRW-Landesarchivs im Duisburger Innenhafen Stellung nehmen, bestätigte ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag einen Bericht der «Rheinischen Post». Darauf habe sich die Ausschussmehrheit verständigt.
Auch der ehemalige Kultur- Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (CDU) und der zuständige Dezernent der Duisburger Stadtverwaltung sollen vernommen werden. Der Landesrechnungshof hatte die Vorgänge rund um die Kostenexplosion beim Archivbau geprüft und dabei nicht mit Kritik gespart.
Die Rechnungsprüfer schlossen nicht aus, dass Korruption eine Ursache der Kostensteigerungen gewesen sein könnte. Diesem Verdacht geht die Wuppertaler Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr nach. Sie ermittelt auch gegen Sauerland wegen Korruptionsverdachts.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Parteispenden für Sauerlands Wahlkampf im Zusammenhang mit Bauprojekten am Innenhafen stehen. Das Stadtoberhaupt hatte die Vorwürfe als völligen Unsinn zurückgewiesen. Sauerland wird dem Ausschuss erklären sollen, warum die Stadt ihr Vorkaufsrecht für die Flächen nicht ausgeübt hat.
Schriftwechsel legen den Verdacht nah, das Sauerland in die Entscheidungen eingebunden war. Ein privater Investor hatte die Flächen gekauft und schließlich mit erheblichem Aufschlag an den landeseigenen Baubetrieb BLB weiterverkauft. Der Untersuchungsausschuss will eine Reihe weiterer verdächtiger Geschäfte des BLB unter die Lupe nehmen....."
Quelle: Westdeutsche Zeitung, 6.2.12
s.a.
derwesten.de, 6.2.2012
rp-online.de, 6.2.2012
"Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Biesenbach [CDU]: „Die Aussage, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist falsch und unzulässig“
(7.2.2012) Zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 6. Februar stellt Peter Biesenbach, Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), fest:
"Der Bericht des Landesrechnungshofs legt nahe, dass Lücken bei der Aktenführung der Landesregierung und des BLB bestehen. Soweit sich der Bericht der Rheinischen Post insoweit auf die Akten der Stadt Duisburg bezieht, unterliegt die Berichterstattung einem Irrtum. Denn: Bisher kann noch nicht beurteilt werden, ob es dort Lücken in der Aktenführung gibt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat dem Untersuchungsausschuss auf dessen Anforderung eine Akte übersandt und gleichzeitig erklärt, dass alle anderen Akten zum Landesarchiv im Februar 2011 von der zuständigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
Der Untersuchungsausschuss hat den Teil der Akten, der sich bei der Staatsanwaltschaft befindet, jedoch bislang nicht erbeten. Im Ausschuss ist dazu auch bisher kein Beschluss gefasst worden. Dieser hätte vorher von einer Fraktion beantragt werden müssen.
Die Schlussfolgerung, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist daher falsch. Diese Akten liegen dem Ausschuss bisher nicht vor. Sie waren auch nicht Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs, da dieser nur das Handeln der Landesregierung prüft.
Außerdem haben die Mitglieder des Ausschusses, die in dem Bericht zitiert werden, gegen § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes verstoßen, danach sind öffentliche Beweiswürdigungen vor Abschluss des Verfahrens unzulässig.""
Pressemitteilung Landtag NRW, 7.2.12
Sauerland soll im März zu den Vorgängen um den Bau des NRW-Landesarchivs im Duisburger Innenhafen Stellung nehmen, bestätigte ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag einen Bericht der «Rheinischen Post». Darauf habe sich die Ausschussmehrheit verständigt.
Auch der ehemalige Kultur- Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (CDU) und der zuständige Dezernent der Duisburger Stadtverwaltung sollen vernommen werden. Der Landesrechnungshof hatte die Vorgänge rund um die Kostenexplosion beim Archivbau geprüft und dabei nicht mit Kritik gespart.
Die Rechnungsprüfer schlossen nicht aus, dass Korruption eine Ursache der Kostensteigerungen gewesen sein könnte. Diesem Verdacht geht die Wuppertaler Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr nach. Sie ermittelt auch gegen Sauerland wegen Korruptionsverdachts.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Parteispenden für Sauerlands Wahlkampf im Zusammenhang mit Bauprojekten am Innenhafen stehen. Das Stadtoberhaupt hatte die Vorwürfe als völligen Unsinn zurückgewiesen. Sauerland wird dem Ausschuss erklären sollen, warum die Stadt ihr Vorkaufsrecht für die Flächen nicht ausgeübt hat.
Schriftwechsel legen den Verdacht nah, das Sauerland in die Entscheidungen eingebunden war. Ein privater Investor hatte die Flächen gekauft und schließlich mit erheblichem Aufschlag an den landeseigenen Baubetrieb BLB weiterverkauft. Der Untersuchungsausschuss will eine Reihe weiterer verdächtiger Geschäfte des BLB unter die Lupe nehmen....."
Quelle: Westdeutsche Zeitung, 6.2.12
s.a.
derwesten.de, 6.2.2012
rp-online.de, 6.2.2012
"Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Biesenbach [CDU]: „Die Aussage, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist falsch und unzulässig“
(7.2.2012) Zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 6. Februar stellt Peter Biesenbach, Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), fest:
"Der Bericht des Landesrechnungshofs legt nahe, dass Lücken bei der Aktenführung der Landesregierung und des BLB bestehen. Soweit sich der Bericht der Rheinischen Post insoweit auf die Akten der Stadt Duisburg bezieht, unterliegt die Berichterstattung einem Irrtum. Denn: Bisher kann noch nicht beurteilt werden, ob es dort Lücken in der Aktenführung gibt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat dem Untersuchungsausschuss auf dessen Anforderung eine Akte übersandt und gleichzeitig erklärt, dass alle anderen Akten zum Landesarchiv im Februar 2011 von der zuständigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.
Der Untersuchungsausschuss hat den Teil der Akten, der sich bei der Staatsanwaltschaft befindet, jedoch bislang nicht erbeten. Im Ausschuss ist dazu auch bisher kein Beschluss gefasst worden. Dieser hätte vorher von einer Fraktion beantragt werden müssen.
Die Schlussfolgerung, die Akten der Stadt Duisburg seien unvollständig, ist daher falsch. Diese Akten liegen dem Ausschuss bisher nicht vor. Sie waren auch nicht Gegenstand des Berichts des Landesrechnungshofs, da dieser nur das Handeln der Landesregierung prüft.
Außerdem haben die Mitglieder des Ausschusses, die in dem Bericht zitiert werden, gegen § 10 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes verstoßen, danach sind öffentliche Beweiswürdigungen vor Abschluss des Verfahrens unzulässig.""
Pressemitteilung Landtag NRW, 7.2.12
Wolf Thomas - am Dienstag, 7. Februar 2012, 21:13 - Rubrik: Staatsarchive
Wolf Thomas meinte am 2012/02/09 20:33:
Untersuchungsausschussobleute der Grünen zum Vernehmung von Sauerland und Große-Brockhoff:
http://www.gruene.landtag.nrw.de/pua-bau-und-liegenschaftsbetrieb/09-02-2012/nadja-lueders-und-josefine-paul-rot-gruen-will-grosse-br