KlausGraf - am Sonntag, 17. Juni 2012, 16:45 - Rubrik: Staatsarchive
Dr. Herbert W. Wurster (Gast) meinte am 2012/06/18 14:08:
Quellenangabe ist ein Kulturgrundrecht
Ein Wasserzeichen im Bild ist sicher nicht ganz schön, aber die Information aus dem Bild wird dadurch nicht verhindert.Wir sind doch alle auf der Suche nach dem richtigen, angemessenen Weg im Umgang mit dem Medium web - eine digitale Präsentation mit einem Wasserzeichen ist viel besser als kein digitales Angebot.
KlausGraf antwortete am 2012/06/18 14:11:
Ein Wasserzeichen ist eine Schande
Die Information wird sehr wohl verhindert, weil das Bild nicht nachgenutzt werden kann, und das ist das gute Recht von Jedermann nach unserer Rechtsordnung, wenn der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Ich verweise nur aufhttp://archiv.twoday.net/stories/6164988/
Quellenangabe als Kulturgrundrecht? Das ist Unsinn. Sie ist wünschenswert, aber kein Selbstzweck.
FeliNo antwortete am 2012/06/18 14:25:
Eine solchermaßen markierte Abbildung ist leider selbst für den Schulunterricht unbrauchbar. Wenn man eine (gemeinfreie) Abbildung aus den Beständen von Museen oder Archiven in einer Publikation benutzt, wird jeder seriöse Verlag auf der Provenienzangabe bestehen. Und: ich persönlich hätte gar nichts dagegen, wenn jemand ein Bild wie oben aus von mir verwalteten Archivbeständen z. B. auf eine Papierserviette für seine Gastwirtschaft drucken lässt; bekäme ich so eine, würde ich sie archivieren...
Hans Rudolf Lavater (Gast) antwortete am 2012/06/18 18:28:
Papierserviette? Ich wüsste da noch einen anderen Verwendungszweck.
KlausGraf antwortete am 2012/06/18 19:26:
Ein so verziertes Bild taugt in der Tat nur als Toilettenpapier
FeliNo (Gast) antwortete am 2012/06/18 21:15:
Ich dachte natürlich an ein Bild wie oben ohne die Staatsverzierung...:-)