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http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-i-zr-59-13-marke-puma-pudel/
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2059/13

"Ein Hamburger Designer muss seine Parodie des Sportartikelherstellers Puma aus dem Markenregister löschen lassen, entschied der BGH. " Unfähig wie häufig.

Über Markenparodien wurden schon ganze Bücher geschrieben.

https://books.google.de/books?id=KXAnn1Er3P8C

Ich finde den Pudel durchaus humorvoll, ein Kriterium, das den BGH seinerzeit bewog, in "Lila-Postkarte" andersherum zu entscheiden. Verkauft Puma nun weniger überteuerte T-Shorts? An den Schulen lassen sich die sozialen Folgekosten von "Markenwahn" gut beobachten. Die Freiheit, bekannte Marken veräppeln zu dürfen, auch zu kommerziellen Zwecken, sollte selbstverständlich sein.

Aber da die faulen BGH-Richter wie üblich noch keine Begründung geschrieben haben, muss man erst einmal abwarten.

ladislaus (Gast) meinte am 2015/04/03 20:34:
Es wurde ja vom Gericht gar nicht bestritten, dass er solche T-Shirts herstellen und auch verkaufen darf. Er darf das Logo nur nicht auch noch als Marke eintragen. 
 

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