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Im Buch "Kulturtransfer am Fürstenhof" (2013), S. 142 wird im Beitrag von Stephan Hoppe ein Foto der Landshuter Stadtresidenz von mir genutzt.

https://books.google.de/books?id=qENvUpoVXbAC&pg=PA142

Korrekt ist die Nennung des Fotografen und der Lizenz. Ein gesonderter Bildnachweis existiert in dem Buch nicht. das ist für die Urheber positiv, da der Name direkt am Bild steht.

Im Bildnachweis hätte eine der Lizenzen (praktisch kommt nur die CC-Lizenz in Betracht) abgedruckt oder verlinkt werden müssen. Wenn es keinen Bildnachweis gibt, muss eben die Internetadresse

https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

in die Bildunterschrift eingefügt werden.

Unzählige Hinweise zur korrekten Lizenzierung von Bildern unter freier Lizenz in diesem Blog sammelt:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/



https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landshut_2009_012.jpg
Schmunzelkunst (Gast) meinte am 2015/08/20 20:22:
Die zwingende Vorschrift der Verlinkung
auf die LizenzbBedingungen bei den CC-Lizenzen ist m. E. ein Geburtsfehler, den ich mir nur mit einer blinden Verliebheit der Entwickler in die Zukunftstechnologien des Internets erklären kann. Von Anfang an musste doch klar sein, dass die Verlinkung oft vergessen wird, und dass mit einer eindeutigen Bezeichnung wie CC BY 3.0 das Auffinden der Lizenzbedingungen auch ohne direkten Link leicht möglich ist. Jetzt ist der Abmahnmissbrauch durch eine überflüssige Bedingung vorprogrammiert.

Kompliziert wird es wenn der Ersturheber nur seinen Namen und z. B. CC BY 3.0 angibt - was dieser ja darf - und den Link auf die Lizenzbedingungen weglässt. Gibt er dann nicht konkludent zu verstehen, dass er auch bei den weiteren Nutzern auf die Linksetzung keinen Wert legt?

Ich persönlich empfehle nur noch CC0. Da gibt es keine Bedingungen. 
 

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