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http://blog.gedenkort-t4.eu/2015/08/18/petiton-fuer-die-namensnennung-von-opfern-der-ns-euthanasie/

“Jeder Mensch hat einen Namen. Dieser ist eng verbunden mit seiner Persönlichkeit, seiner Identität und seinem Lebensschicksal. Wer einem Menschen seinen Namen vorenthält, der beraubt ihn seiner Identität und seiner Menschenwürde. Wer den Opfern ihren Namen nimmt, tötet sie im Sinne des Vergessens erneut. Gerade für jüdische Mitbürger ist es wichtig, dass der Name eines Menschen genannt wird, um ihn in Erinnerung zu halten. Bei den Opfern der NS-Euthanasie ist die Situation jedoch anders.”

So beginnt eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die die “Aktualisierung, Modernisierung und Humanisierung des Bundesarchivgesetzes” fordert und im Februar 2015 eingereicht wurde. Hintergrund ist, dass § 5, Abs. 6 dieses Gesetzes die Namensnennung untersagt, da schutzwürdige Belange Dritter berührt sein könnten. In diesem Fall wird mit den Rechten Angehöriger argumentiert. Diese hätten ein Interesse daran, nicht mit Vorfahren in Verbindung gebracht zu werden, die als geistig behindert oder psychisch krank galten und deswegen ermordet wurden.
 

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