Nachdem der deGruyter-Verlag Adrian Pohl und mich zur Löschung eines Zitats in Sachen Bibliotheksdienst aufgefordert hatte, siehe hier zuletzt
http://archiv.twoday.net/stories/1022485245/
habe ich eine Anfrage bezüglich des Vertrags der ZLB mit DeGruyter gestellt. Nachdem zunächst Kosten bis zu 500 Euro als Drohkulisse in den Raum gestellt wurden, kam nun die (kostenlose) Abfuhr. DeGruyter hat der Offenlegung als Geschäftsgeheimnis widersprochen, und die ZLB schließt sich der Intransparenz gern an mit dem Bemerken, die Zeitschrift Bibliotheksdienst als Betrieb gewerblicher Art gehöre nicht zu den amtlichen Zwecken der Stiftung ZLB.
Schriftwechsel einsehbar unter
https://fragdenstaat.de/a/11699
Natürlich habe ich den Vermittler eingeschaltet. Die ZLB hat meine detaillierten Fragen nach Aktenzeichen und Umfang ignoriert. Wenn die ZLB als öffentliche Stiftung nicht im Rahmen ihrer gesetzmäßigen Aufgaben tätig wird, dann darf sie überhaupt nicht tätig werden. Eine wirtschaftliche Betätigung in dieser Art ist ihr dann schlicht und einfach nicht erlaubt. Und auch bei privatwirtschaftlicher Betätigung müssen Behörden die Grundrechte und gesetzliche Vorgaben (hier die Wertungen des IFG) beachten. Es verhält sich mit der (eigenen) Geschäftstätigkeit der ZLB nicht anders als bei der vom Bundesverwaltungsgericht diskutierten Ausübung urheberrechtlicher Befugnisse. Es gibt keine "grundrechtliche Freiheit". Die Behörde "muss vielmehr angesichts ihrer Rechtsbindung gegenläufigen gesetzlichen Zielvorstellungen und daraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen Rechnung tragen".
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250615U7C1.14.0
Was de Gruyter angeht, so rufe ich dazu auf, einen Verlag zu boykottieren, der sich ganz offensichtlich Intransparenz auf die Fahnen geschrieben hat.
http://archiv.twoday.net/stories/1022485245/
habe ich eine Anfrage bezüglich des Vertrags der ZLB mit DeGruyter gestellt. Nachdem zunächst Kosten bis zu 500 Euro als Drohkulisse in den Raum gestellt wurden, kam nun die (kostenlose) Abfuhr. DeGruyter hat der Offenlegung als Geschäftsgeheimnis widersprochen, und die ZLB schließt sich der Intransparenz gern an mit dem Bemerken, die Zeitschrift Bibliotheksdienst als Betrieb gewerblicher Art gehöre nicht zu den amtlichen Zwecken der Stiftung ZLB.
Schriftwechsel einsehbar unter
https://fragdenstaat.de/a/11699
Natürlich habe ich den Vermittler eingeschaltet. Die ZLB hat meine detaillierten Fragen nach Aktenzeichen und Umfang ignoriert. Wenn die ZLB als öffentliche Stiftung nicht im Rahmen ihrer gesetzmäßigen Aufgaben tätig wird, dann darf sie überhaupt nicht tätig werden. Eine wirtschaftliche Betätigung in dieser Art ist ihr dann schlicht und einfach nicht erlaubt. Und auch bei privatwirtschaftlicher Betätigung müssen Behörden die Grundrechte und gesetzliche Vorgaben (hier die Wertungen des IFG) beachten. Es verhält sich mit der (eigenen) Geschäftstätigkeit der ZLB nicht anders als bei der vom Bundesverwaltungsgericht diskutierten Ausübung urheberrechtlicher Befugnisse. Es gibt keine "grundrechtliche Freiheit". Die Behörde "muss vielmehr angesichts ihrer Rechtsbindung gegenläufigen gesetzlichen Zielvorstellungen und daraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen Rechnung tragen".
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250615U7C1.14.0
Was de Gruyter angeht, so rufe ich dazu auf, einen Verlag zu boykottieren, der sich ganz offensichtlich Intransparenz auf die Fahnen geschrieben hat.
„Bricklayer J4“ von Jamain - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Freitag, 6. November 2015, 16:24 - Rubrik: Archivrecht