Da krieg ich jedesmal das Kotzen, wenn ich so etwas lese: "Um die Bilder vor Missbrauch zu schützen, stehen sie in der Gratisvariante mit kleinem Wasserzeichen und in Bildschirmauflösung zu Verfügung. Wer die Bilder kommerziell nutzen möchte, kann alle Fotos mittels Onlinebestellung auch in anderen Größen kostenpflichtig erwerben."
Natürlich ist das (c) im Bild unten reines Copyfraud, denn wenn der Fotograf nicht überliefert ist, spricht wenig dafür, dass der LWL über das Urheberrecht verfügen darf. Es wäre an der Zeit, dass Abmahnanwälte diese Copyfraud-Institutionen um einige tausend Euros erleichtern würden.
http://geschichtspuls.de/50-000-bilder-aus-westfalen-online

Natürlich ist das (c) im Bild unten reines Copyfraud, denn wenn der Fotograf nicht überliefert ist, spricht wenig dafür, dass der LWL über das Urheberrecht verfügen darf. Es wäre an der Zeit, dass Abmahnanwälte diese Copyfraud-Institutionen um einige tausend Euros erleichtern würden.
http://geschichtspuls.de/50-000-bilder-aus-westfalen-online

KlausGraf - am Donnerstag, 5. Juli 2012, 23:37 - Rubrik: Fotoueberlieferung
Anselm Faust (Gast) meinte am 2012/07/09 12:03:
Copyright
Sehr richtig. Das Copyright ist ausschließlich dem Urheber zugeordnet (auch wenn er nicht bekannt ist); es kann nicht übertragen werden und erlischt auch nicht. Der LWL besitzt allenfalls das Verwertungsrecht.