Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/109333462/ (Kommentare)
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/23/urheberrecht-und-das-aus-fuer-digitale-bibliotheksangebote/
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1845
http://wissen.dradio.de/gedaechtnisorganisationen-nationalbibliothek-vs-urheberrecht.36.de.html?dram:article_id=214984
Am interessantesten:
http://www.hagalil.com/archiv/2012/07/19/dnb/ (Jim G. Tobias)
Das klammheimliche Abschalten der beiden digitalisierten Zeitschriftenbestände „Exilpresse“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ hat fassungsloses Kopfschütteln und heftigen Protest bei Historikern, Bibliothekaren und Journalisten ausgelöst. Wie berichtet, hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) kürzlich diese wichtigen und einzigartigen Quellen aus „rechtlichen Gründen“ vom Netz genommen. Der Bestand war in den 1990er Jahren mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) digitalisiert und innerhalb des DNB-Webportals der Forschung online zur Verfügung gestellt worden.
Etwaige urheberrechtliche Fragen hinsichtlich der Problematik „verwaister Werke“ wurden seinerzeit geklärt und wo es möglich war, Genehmigungen der Rechteinhaber eingeholt. Bis zum heutigen Tag gab es keine juristischen Probleme und die DNB war mit keinerlei Ansprüchen der Artikelverfasser bzw. deren Rechtsnachfolger konfrontiert. Für Yves Kugelmann, leitender Redakteur der „JM Jüdische Medien AG“ in Zürich, ist die Entscheidung der Deutschen Nationalbibliothek daher auch „völlig absurd, irreführend und unbegründet“. Die Jüdische Medien AG hatte 2004 die traditionsreiche deutsch-amerikanische Emigrantenzeitung AUFBAU übernommen und der DNB gestattet, die kompletten Jahrgänge 1934-1950 des AUFBAU ins Netz zu stellen. „Die Rechtslage im Fall von AUFBAU ist durch unseren Verlag abgedeckt“, sagt Kugelmann im Gespräch mit haGalil. „Die Bibliothek trägt kein Risiko und verhält sich wie ein wasserscheuer Schwimmer!“
Ebenso ist beim Bestand „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“, bei dem es sich weitgehend um Mitteilungsblätter der Gemeinden und Selbsthilfeeinrichtungen handelt, die juristische Lage eigentlich klar. Die nach 1945 neugegründeten Israelitischen Kultusgemeinden sind nicht Rechtsnachfolger dieser jüdischen Körperschaften. Auch diese Fragen wurden freilich schon vor über zehn Jahren im Rahmen der DFG-Projektförderung diskutiert und geprüft. Weder bei der DNB noch bei der DFG, die das Projekt als legal und förderungswürdig einstufte, tauchten Bedenken auf.
Deshalb ist man auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft etwas irritiert, da offensichtlich von Seiten der DNB gegen die Richtlinien verstoßen wird. In einem Telefongespräch erklärte Dr. Anne Lipp von der DFG-Abteilung Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme unmissverständlich: „DFG geförderte Projekte müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.“ Gleichwohl will man der Deutschen Nationalbibliothek „die Zeit geben, etwaige rechtliche Probleme zu klären“, so Dr. Lipp. „Wir gehen davon aus, dass eine zeitnahe Lösung erreicht wird.“
Update: Nichts Neues bringt die Stellungnahme von Asmus:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1849
Halten wir fest: Die DNB hat ohne Not, also ohne dass irgendwelche Beschwerden von Rechteinhabern bekannt wurden, die von der DFG für die Öffentlichkeit finanzierte Digitalisierung aus dem Netz genommen. Die Rechtslage hat sich überhaupt nicht geändert, und die Diskussionen über verwaiste Werke im Internet sprechen eher dafür, das Angebot im Netz zu belassen als es daraus zu entfernen. Der Schluss liegt nahe, dass die DNB, in meinen Augen eine der miesesten Nationalbibliotheken der Welt, die betroffenen Wissenschaftlern als Geiseln missbraucht, damit diese bei Politikern vorstellig werden, um eine Lösung des Problems der verwaisten Werke anzumahnen.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/115269537/
http://archiv.twoday.net/stories/109333462/ (Kommentare)
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/23/urheberrecht-und-das-aus-fuer-digitale-bibliotheksangebote/
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1845
http://wissen.dradio.de/gedaechtnisorganisationen-nationalbibliothek-vs-urheberrecht.36.de.html?dram:article_id=214984
Am interessantesten:
http://www.hagalil.com/archiv/2012/07/19/dnb/ (Jim G. Tobias)
Das klammheimliche Abschalten der beiden digitalisierten Zeitschriftenbestände „Exilpresse“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ hat fassungsloses Kopfschütteln und heftigen Protest bei Historikern, Bibliothekaren und Journalisten ausgelöst. Wie berichtet, hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) kürzlich diese wichtigen und einzigartigen Quellen aus „rechtlichen Gründen“ vom Netz genommen. Der Bestand war in den 1990er Jahren mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) digitalisiert und innerhalb des DNB-Webportals der Forschung online zur Verfügung gestellt worden.
Etwaige urheberrechtliche Fragen hinsichtlich der Problematik „verwaister Werke“ wurden seinerzeit geklärt und wo es möglich war, Genehmigungen der Rechteinhaber eingeholt. Bis zum heutigen Tag gab es keine juristischen Probleme und die DNB war mit keinerlei Ansprüchen der Artikelverfasser bzw. deren Rechtsnachfolger konfrontiert. Für Yves Kugelmann, leitender Redakteur der „JM Jüdische Medien AG“ in Zürich, ist die Entscheidung der Deutschen Nationalbibliothek daher auch „völlig absurd, irreführend und unbegründet“. Die Jüdische Medien AG hatte 2004 die traditionsreiche deutsch-amerikanische Emigrantenzeitung AUFBAU übernommen und der DNB gestattet, die kompletten Jahrgänge 1934-1950 des AUFBAU ins Netz zu stellen. „Die Rechtslage im Fall von AUFBAU ist durch unseren Verlag abgedeckt“, sagt Kugelmann im Gespräch mit haGalil. „Die Bibliothek trägt kein Risiko und verhält sich wie ein wasserscheuer Schwimmer!“
Ebenso ist beim Bestand „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“, bei dem es sich weitgehend um Mitteilungsblätter der Gemeinden und Selbsthilfeeinrichtungen handelt, die juristische Lage eigentlich klar. Die nach 1945 neugegründeten Israelitischen Kultusgemeinden sind nicht Rechtsnachfolger dieser jüdischen Körperschaften. Auch diese Fragen wurden freilich schon vor über zehn Jahren im Rahmen der DFG-Projektförderung diskutiert und geprüft. Weder bei der DNB noch bei der DFG, die das Projekt als legal und förderungswürdig einstufte, tauchten Bedenken auf.
Deshalb ist man auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft etwas irritiert, da offensichtlich von Seiten der DNB gegen die Richtlinien verstoßen wird. In einem Telefongespräch erklärte Dr. Anne Lipp von der DFG-Abteilung Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme unmissverständlich: „DFG geförderte Projekte müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.“ Gleichwohl will man der Deutschen Nationalbibliothek „die Zeit geben, etwaige rechtliche Probleme zu klären“, so Dr. Lipp. „Wir gehen davon aus, dass eine zeitnahe Lösung erreicht wird.“
Update: Nichts Neues bringt die Stellungnahme von Asmus:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1849
Halten wir fest: Die DNB hat ohne Not, also ohne dass irgendwelche Beschwerden von Rechteinhabern bekannt wurden, die von der DFG für die Öffentlichkeit finanzierte Digitalisierung aus dem Netz genommen. Die Rechtslage hat sich überhaupt nicht geändert, und die Diskussionen über verwaiste Werke im Internet sprechen eher dafür, das Angebot im Netz zu belassen als es daraus zu entfernen. Der Schluss liegt nahe, dass die DNB, in meinen Augen eine der miesesten Nationalbibliotheken der Welt, die betroffenen Wissenschaftlern als Geiseln missbraucht, damit diese bei Politikern vorstellig werden, um eine Lösung des Problems der verwaisten Werke anzumahnen.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/115269537/
KlausGraf - am Montag, 23. Juli 2012, 20:48 - Rubrik: Digitale Bibliotheken