Dieses Rechtsinstitut ist insbesondere für Adelsarchive bedeutsam. Es allein kann einen Rechtsanspruch auf Benutzung gewähren - dann nämlich, wenn dies im Sicherungsbeschluss festgelegt wurde.
Ausführlich handelt über Familienfideikommisse aus archivrechtlicher Sicht Dieter Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 93-104.
Die baden-württembergische und die bayerische Archivverwaltung üben seit einiger Zeit ihre Befugnisse im Rahmen der Aufsicht über Fideikommisse wieder energisch aus.
Online-Quellen zum Thema sichtet das Jurawiki:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
Ob bei dem Verkauf des Erbacher Schlosses und der berühmten Sammlungen an das Land Hessen (siehe http://log.netbib.de von heute) auch Archivalien betroffen sind, geht aus den Pressemeldungen nicht hervor. Hoffentlich werden die wunderbaren handschriftlichen Inventare von Graf Franz von Erbach bei den Sammlungen bleiben!
Ausführlich handelt über Familienfideikommisse aus archivrechtlicher Sicht Dieter Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 93-104.
Die baden-württembergische und die bayerische Archivverwaltung üben seit einiger Zeit ihre Befugnisse im Rahmen der Aufsicht über Fideikommisse wieder energisch aus.
Online-Quellen zum Thema sichtet das Jurawiki:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
Ob bei dem Verkauf des Erbacher Schlosses und der berühmten Sammlungen an das Land Hessen (siehe http://log.netbib.de von heute) auch Archivalien betroffen sind, geht aus den Pressemeldungen nicht hervor. Hoffentlich werden die wunderbaren handschriftlichen Inventare von Graf Franz von Erbach bei den Sammlungen bleiben!
KlausGraf - am Freitag, 12. Dezember 2003, 05:28 - Rubrik: Archivrecht