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Robert Basic schreibt über die Machenschaften seines ehemaligen Blogs bzw. von dessen Betreiber Onlinekosten.de:

http://www.robertbasic.de/2011/01/bloggergate-transparenz-und-gesamtwirkung/

Seine Linksammlung:
http://bit.ly/bundles/robertbasic/7

Generell ist Schleichwerbung in Deutschland unzulässig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleichwerbung

§ 58 I des Rundfunkstaatsvertrags sagt über Telemedien eindeutig:

"Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt
sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden."
http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell.pdf

Dies gilt nicht nur für redaktionell-journalistische Angebote, sondern für alle Telemedien! Auch private Websites und Blogs gelten als Telemedien.

Ebenso sieht das die Kanzlei RA Dr. Bahr http://goo.gl/hMAyt

Symbolbild von http://www.basicthinking.de, aus dem Zusammenhang gerissen
 

twoday.net AGB

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