http://www.iuwis.de/pm_ab_0211
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht in dem Fall Guttenberg und in der Reaktion eines Teils der aktuellen Regierung darauf eine bedrohliche Aushöhlung vor allem der im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte auch der wissenschaftlich Tätigen.
Die Politik muss weiter zu ihrer Position stehen, "dass sowohl Erfindungen als auch künstlerische Leistungen einen besonderen Respekt in unserer Gesellschaft verdienen - ihr Diebstahl nicht etwa ein Bagatelldelikt ist, sondern ein sorgfältiger Umgang mit diesen Leistungen in unserer Gesellschaft verankert werden muss" (Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Podcast [1] zum Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums am 26. April 2008).
Zu diesen Persönlichkeitsrechten gehört das Recht der WissenschaftlerInnen, über die Veröffentlichung ihrer Werke zu entscheiden, das Recht, als VerfasserInnen ihrer Werke oder Teile von ihnen genannt und vor Entstellungen ihrer Werke geschützt zu werden. Wenn das von der Politik nicht mehr geschützt wird, ist Wissenschaft bedroht.
Wissenschaft kann und muss sich dagegen wehren. Das Aktionsbündnis unterstützt daher die Initiative des Offenen Briefes [2] von Doktoranden an die Bundeskanzlerin vom 24.2.2011 mit der zentralen Aussage: "Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft." Diese Initiative sollte nicht auf die DoktorandInnen beschränkt sein. Ihr sollten sich alle wissenschaftlich Arbeitenden, insbesondere auch die
Unterzeichner der Göttinger Erklärung [3], anschließen können, unbeschadet dessen, ob jede einzelne Aussage in dem offenen Brief geteilt wird.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft teilt die Besorgnis des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, "wie in Folge der Diskussionen um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg das gesellschaftliche Ansehen der Wissenschaft Schaden zu nehmen droht" (Wissenschaftsrat, 25.2.2011 [4]). Das Aktionsbündnis ist wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) empört darüber, "wie die Bedeutung der Wissenschaft und ihrer ehernen Gesetze", so Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des DHV "politisch kleingeredet wird". Plagiieren sei "kein Bagatelldelikt" (DHV, 25.2.2011 [5]).
Ebenso wie der DHV fordert das Aktionsbündnis, dass wissenschaftliche Arbeiten "in digitaler Form abzugeben sind, damit Texte besser und schneller mittels sogenannter 'Plagiats-Software' auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können." Das Aktionsbündnis erweitert diese Forderung dahin, dass Dissertationen in der elektronischen Version grundsätzlich frei zugänglich gemacht werden müssen, am besten auch über einen zentralen Nachweis.
Der Fall Guttenberg zeige, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Dr. Rainer Kuhlen, "dass eine Open-Access-Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Werken nicht nur für alle Nutzer - auch in der Wirtschaft - von hohem Nutzen ist, sondern auch die Produzenten und Gutachter in der Wissenschaft schützt. Der unabdingbare Schutz der Persönlichkeitsrechte auch der WissenschaftlerInnen müsse zusammengehen mit dem möglichst freien Zugang zu dem vor allem überwiegend mit öffentlichen Mitteln und in öffentlicher Umgebung produzierten Wissen".
Das Aktionsbündnis fordert die Politik weiter auf, bei den anstehenden Urheberrechtsregulierungen diesem Zusammenhang von Schutz der Rechte der Wissenschaftler als Autoren und dem Recht der Wissenschaftler und der Öffentlichkeit als Nutzer stärker als bislang Rechnung zu tragen.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
[1] Merkel: Mehr für Schutz geistigen Eigentums tun (Podcast):
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Podcasts/2008/2008-04-26-Video-Podcast/2008-04-26-video-podcast.html
[2] Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin: http://offenerbrief.posterous.com/causa-guttenberg-offener-brief-von-doktorande
[3] Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004: http://www.urheberrechtsbuendnis.de
[4] Pressemitteilung des Wissenschaftsrates Nr. 10 vom 25. Februar 2011 "Standards müssen eingehalten werden": http://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=355&print=1&L=
[5] Pressemitteilung des Deutschen Hochschul-Verbandes vom 25. Februar 2011 "DHV empört über Verharmlosung von Plagiaten": http://www.hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M55f181284f8.html
Wieso nur Dissertationen? Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Update: Zur Position von Eberhard Hilf
http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/165-Plagiatsdissertation-zu-Guttenberg-was-ist-zu-tun.html
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht in dem Fall Guttenberg und in der Reaktion eines Teils der aktuellen Regierung darauf eine bedrohliche Aushöhlung vor allem der im Urheberrecht verankerten Persönlichkeitsrechte auch der wissenschaftlich Tätigen.
Die Politik muss weiter zu ihrer Position stehen, "dass sowohl Erfindungen als auch künstlerische Leistungen einen besonderen Respekt in unserer Gesellschaft verdienen - ihr Diebstahl nicht etwa ein Bagatelldelikt ist, sondern ein sorgfältiger Umgang mit diesen Leistungen in unserer Gesellschaft verankert werden muss" (Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Podcast [1] zum Welttag des Schutzes des geistigen Eigentums am 26. April 2008).
Zu diesen Persönlichkeitsrechten gehört das Recht der WissenschaftlerInnen, über die Veröffentlichung ihrer Werke zu entscheiden, das Recht, als VerfasserInnen ihrer Werke oder Teile von ihnen genannt und vor Entstellungen ihrer Werke geschützt zu werden. Wenn das von der Politik nicht mehr geschützt wird, ist Wissenschaft bedroht.
Wissenschaft kann und muss sich dagegen wehren. Das Aktionsbündnis unterstützt daher die Initiative des Offenen Briefes [2] von Doktoranden an die Bundeskanzlerin vom 24.2.2011 mit der zentralen Aussage: "Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft." Diese Initiative sollte nicht auf die DoktorandInnen beschränkt sein. Ihr sollten sich alle wissenschaftlich Arbeitenden, insbesondere auch die
Unterzeichner der Göttinger Erklärung [3], anschließen können, unbeschadet dessen, ob jede einzelne Aussage in dem offenen Brief geteilt wird.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft teilt die Besorgnis des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, "wie in Folge der Diskussionen um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg das gesellschaftliche Ansehen der Wissenschaft Schaden zu nehmen droht" (Wissenschaftsrat, 25.2.2011 [4]). Das Aktionsbündnis ist wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) empört darüber, "wie die Bedeutung der Wissenschaft und ihrer ehernen Gesetze", so Professor Dr. Bernhard Kempen, Präsident des DHV "politisch kleingeredet wird". Plagiieren sei "kein Bagatelldelikt" (DHV, 25.2.2011 [5]).
Ebenso wie der DHV fordert das Aktionsbündnis, dass wissenschaftliche Arbeiten "in digitaler Form abzugeben sind, damit Texte besser und schneller mittels sogenannter 'Plagiats-Software' auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können." Das Aktionsbündnis erweitert diese Forderung dahin, dass Dissertationen in der elektronischen Version grundsätzlich frei zugänglich gemacht werden müssen, am besten auch über einen zentralen Nachweis.
Der Fall Guttenberg zeige, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Dr. Rainer Kuhlen, "dass eine Open-Access-Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Werken nicht nur für alle Nutzer - auch in der Wirtschaft - von hohem Nutzen ist, sondern auch die Produzenten und Gutachter in der Wissenschaft schützt. Der unabdingbare Schutz der Persönlichkeitsrechte auch der WissenschaftlerInnen müsse zusammengehen mit dem möglichst freien Zugang zu dem vor allem überwiegend mit öffentlichen Mitteln und in öffentlicher Umgebung produzierten Wissen".
Das Aktionsbündnis fordert die Politik weiter auf, bei den anstehenden Urheberrechtsregulierungen diesem Zusammenhang von Schutz der Rechte der Wissenschaftler als Autoren und dem Recht der Wissenschaftler und der Öffentlichkeit als Nutzer stärker als bislang Rechnung zu tragen.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
[1] Merkel: Mehr für Schutz geistigen Eigentums tun (Podcast):
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Podcasts/2008/2008-04-26-Video-Podcast/2008-04-26-video-podcast.html
[2] Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin: http://offenerbrief.posterous.com/causa-guttenberg-offener-brief-von-doktorande
[3] Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004: http://www.urheberrechtsbuendnis.de
[4] Pressemitteilung des Wissenschaftsrates Nr. 10 vom 25. Februar 2011 "Standards müssen eingehalten werden": http://www.wissenschaftsrat.de/index.php?id=355&print=1&L=
[5] Pressemitteilung des Deutschen Hochschul-Verbandes vom 25. Februar 2011 "DHV empört über Verharmlosung von Plagiaten": http://www.hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M55f181284f8.html
Wieso nur Dissertationen? Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Update: Zur Position von Eberhard Hilf
http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/165-Plagiatsdissertation-zu-Guttenberg-was-ist-zu-tun.html
KlausGraf - am Sonntag, 27. Februar 2011, 16:55 - Rubrik: Open Access