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Ich stelle im folgenden einige Materialien zu Bildabmahnungen im Netz zusammen.

Sehr hilfreich finde ich die aktuellen FAQ von RA Thomas Schwenke:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/

Dass Gerichte den Streitwert sehr unterschiedlich ansetzen (Tendenz nach unten), zeigt folgende Tabelle von RA Jacob Metzler:

http://www.rechtsanwalt-metzler.de/urheberrecht-streitwerte-bildnutzung/

Die Gerichte fackeln in der Regel nicht lange: "Beim Verschulden gilt im Urheberrecht ein strenger Maßstab. An der Pflicht, sich mit gehöriger Sorgfalt danach zu erkundigen, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herleiten zu können, selbst im Besitz Verwertungsrechte war, ändert sich auch nichts, wenn es um Nutzungshandlungen geht, die wie hier im Internet erfolgt sind. Wer auf seinen Internetseiten im Rahmen von Werbung viele fremde Bilder veröffentlicht, muss auch entsprechend sorgfältig die Berechtigung hieran recherchieren. ". So das unter http://archiv.twoday.net/stories/156272219/ angezeigte Urteil. Siehe aber auch http://archiv.twoday.net/stories/156273535/ .

Zur Zeit spuken Horrorzahlen in der Blogosphäre herum. Die Abmahnung über 19.000 Euro für drei Bilder wurde wieder zurückgezogen:

http://www.blog-mal.de/allgemein/content-fuer-den-blog-vorsicht-vor-teuren-abmahnungen

Abmahnungen bei Bildern unter CC bzw. aus der Wikipedia.

Der "Klassiker" in diesem Blog ist:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/ (mit vielen weiteren Nachweisen)

https://www.taz.de/Abmahnung-bei-CC-Lizenzen/!101303/ (Sept. 2012)
1000 Euro anscheinend für drei Bilder. Laut einer Statistik des „Vereins gegen den Abmahnwahn“ kam es in Deutschland 2011 zu 218.560 Abmahnungen, mit denen insgesamt über 165 Millionen Euro gefordert wurden. „Bislang blieben aber die CC-Lizenzen davon großteils verschont“, sagt Frauke Andresen, die als Anwältin Opfer von Abmahnungen vertritt. Ein potenzieller Markt für Abmahn-Kanzleien sei das aber auf jeden Fall. 700 Euro zahlen Abgemahnte im Schnitt für den Fehler, den sie gemacht haben.

http://www.gulli.com/news/19712-abmahnung-wegen-bild-aus-der-wikipedia-2012-09-13
Am 12. Juni 2012 erhielt Frau Kampmann als Geschäftsführerin der MünzenWoche GmbH eine Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie hatte bei der Verwendung eines Wikipedia-Fotos auf ihrer Webseite nicht den Namen des Urhebers angegeben. Bei einer Prüfung stellte sie fest, dass tatsächlich bei der Wikipedia vermerkt ist, dass man den Namen zwingend nennen muss. Die Quelle des Bildes hatte ihr diesen Umstand verschwiegen. Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse aus Hechingen, selbst ein Fotograf, der häufiger Bilder bei der Wikipedia einstellt, forderte die Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Ansonsten würde er "die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten", wie er schrieb. Nach Abgabe der beiden Erklärungen wartete Ursula Kampmann auf ihre Rechnung, allerdings fiel diese dann weitaus höher aus, als zunächst angekündigt. Die Rechnung setzte sich zusammen aus einem Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr von 200 Euro. Dazu kam Schadensersatz wegen Verletzung des Namensnennungsrechts in Höhe von 150 Euro, die Geschäftsgebühr mit 245,70 Euro, eine Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 % MWSt: 50,48 Euro. Zusammen ergaben sich daraus 666,18 Euro.
Zum gleichen fall:
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Wikipedia-Abmahnung-fuer-Fotos-7760596.html
RA Dosch weist zurecht die Ansicht des Gulli-Autors zurück, wer abmahnen lasse, habe das Wesen der CC-Lizenzen nicht verstanden:
http://klawtext.blogspot.de/2012/09/neuer-volkssport-abmahnung-von-bildern.html

***

Ich selbst versuche meine Bilder, die aus der Wikipedia geklaut werden, mit Augenmaß abzumahnen, also private Nutzer und nichtkommerzielle Blogger durch kostenlosen Hinweis, behördliche und gewerbliche Nutzer zunächst ohne Einschaltung eines Anwalts.

Bei Bloggern, die mehr als nur dezente Werbung schalten, bin ich eher nicht mehr großzügig. Die dürfen sich bei einem Blogger bedanken, dessen Antwort ich doch recht schäbig finde.

Hallo Herr Graf,

erstmal vielen Dank für Ihre Mail und den Verzicht darauf die Anwaltschaft noch weiter zu bereichern.

Es tut mir sehr leid, dass wir Ihr Bild ohne Verweis benutzt haben, das war eine Einsendung von einem Leser der uns Glauben gemacht hat es wäre sein Bild. Die entsprechende Mail habe ich leider erfolglos gesucht.

Ich habe Ihr Bild entfernt, wir benutzten eigentlich nur unsere eigenen Bilder oder Screenshots von Seiten. Noch etwas kurz zum Blog an sich, das ist ein reines Hobby Blog von mir, es ist zwar Google Werbung drin, aber das bringt kaum etwas am Ende des Tages, deckt aber immerhin die Kosten für den Server, die Domain und so Kram.

Ich hoffe Sie verstehen, dass ich Ihnen nichts überweise, ich überlasse Ihnen gerne die kompletten Einnahmen dieses Artikels, diese belaufen sich allerdings genau auf 1 Dollar-Cent. Eigentlich ne spannende Geschichte mal zu sehen was ein einzelner Artikel an Einnahmen bringt, es wäre aber recht albern Ihnen einen Cent zu überweisen.


Ich hatte geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

private Nachnutzer meiner Bilder mahne ich bei Erstkontakt
grundsätzlich nicht kostenpflichtig ab. Kommerzielle Nutzer sollten
aber nach meiner Auffassung inzwischen wissen, wie man Bilder von
Wikipedia etc. lizenzgerecht verwendet:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599/

Sie haben auf der Internetseite

[...]

mein Bild

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sommerloch_Schild.jpg

ohne Urheberbezeichnung genutzt und ohne die
Creative-Commons-Lizenz anzugeben bzw. zu verlinken.

Um eine anwaltliche Abmahnung zu vermeiden, haben Sie bis zum 10. Oktober 2012 Zeit, auf mein Konto

[...]

einen Ihnen angemessen erscheinenden Betrag für die nicht
lizenzgerechte Nutzung zu überweisen und die
Nutzung lizenzgerecht zu gestalten (Urhebernennung Klaus Graf; Verlinkung von
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de).

Kommerziellen Nutzern berechne ich für Nutzung ohne Namensnennung in der Regel 400 Euro je Bild. Blogger mahne ich aber grundsätzlich ungern kostenpflichtig ab. Ich hoffe, dass die reichliche Werbung, mit der Sie Ihr kommerzielles Angebot pflastern, es Ihnen ermöglicht, den Verstoß gegen die freie Lizenz anständig zu honorieren. Einen Anwalt werde ich aber nur beauftragen, wenn Sie noch nach der Frist nicht
lizenzgerecht nutzen.


Nicht ohne Grund werden Schadensersatzzahlungen nach dem Prinzip der Lizenzanalogie berechnet. Selbst ein eher symbolischer Betrag von 20 Euro wäre für mich in Ordnung gewesen, aber was der Blogger schreibt, empfinde ich als Vera***

Im übrigen haben einige nicht-kommerzielle Nutzer, die ich kostenlos auf Lizenzprobleme aufmerksam gemacht hatte, umgehend und konstruktiv reagiert.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/189903121/
Pirat (Gast) meinte am 2012/10/08 01:33:
"Kommerziellen Nutzern berechne ich für Nutzung ohne Namensnennung in der Regel 400 Euro je Bild."

Auf welcher Grundlage? Wie erfolgt die Berechnung? 
KlausGraf antwortete am 2012/10/08 01:38:
Ich bin frei, all das zu verlangen, was ich möchte
Wenn jemand eines meiner Bilder ohne meinen Namen nutzt, dann verdopple ich die Summe für eine Nutzung mit Namen, aber ohne Lizenz. Ich finde das angemessen, und wer das zu hoch findet, darf gern die anwaltliche Abmahnung, die ihn dann mit meinem Schadensersatz erheblich mehr kosten wird, zahlen oder sich verklagen lassen. 
Sören (Gast) meinte am 2012/10/10 16:26:
@KlausGraf: Wer hier in seinem Blog immer wieder ins stilistische Klo greift, sollte besser nicht die Wortwahl in Mails von anderen als "schäbig" bezeichnen. Der Blogger, dessen Mail Sie hier - wahrscheinlich unerlaubterweise? - zitieren, ist doch bestimmt harmlos. So harmlos wie Sie. 
KlausGraf meinte am 2013/02/17 17:49:
Streitwert 900 Euro bei Ebay-Fotoklau
http://www.ferner-alsdorf.de/2013/02/fotoklau-bei-ebay-niedriger-streitwert-ist-ausreichend/ 
 

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