"Die AutoComplete-Funktion von Google ist nicht rechtswidrig, so das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 10.05.2012 - Az.: 15 U 199/11).
Die Auto-Vervollständigungs-Funktion bei Suchmaschinenbetreibern sei keine eigene inhaltliche Äußerung des jeweiligen Anbieters. Daher treffe eine Suchmaschine für mögliche eherverletzende angezeigte Begriffe grundsätzlich keine Haftung. "
http://www.dr-bahr.com/news/autocomplete-funktion-von-google-nicht-rechtswidrig.html
Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/15_U_199_11_Urteil_20120510.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/142782528/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/410258916/
Foto Franz Richter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Die Auto-Vervollständigungs-Funktion bei Suchmaschinenbetreibern sei keine eigene inhaltliche Äußerung des jeweiligen Anbieters. Daher treffe eine Suchmaschine für mögliche eherverletzende angezeigte Begriffe grundsätzlich keine Haftung. "
http://www.dr-bahr.com/news/autocomplete-funktion-von-google-nicht-rechtswidrig.html
Volltext:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/15_U_199_11_Urteil_20120510.html
Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/142782528/
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/410258916/
Foto Franz Richter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
KlausGraf - am Dienstag, 16. Oktober 2012, 20:20 - Rubrik: Archivrecht