Der VGH Mannheim zeigt seine Ahnungslosigkeit:
http://conlegi.de/?p=2632
Gerade der Einsatz des Internets, die damit verbundene unkontrollierbare Verbreitung und der Umstand, dass selbst nach Löschung Inhalte vielfach nicht mehr vollständig zurückgenommen werden können („Das Netz vergisst nichts“), begründet ein erhebliches Fehlverhalten, das nicht übergangen werden darf, sondern einer Reaktion bedarf.
Mit gleichem Recht könnte man formulieren: Das boshafte Gedächtnis vergisst nichts.
Der von dem Volkskundler Kramer geprägte Begriff "boshaftes Gedächtnis" zielt auf vormoderne dörfliche Strukturen. Noch Generationen später wurde erinnert, in welchen Familien Hexen hingerichtet wurden.
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0206&L=HEXENFORSCHUNG&P=R1703&I=-3
(und Google s.v. kramer boshaftes gedächtnis)
http://conlegi.de/?p=2632
Gerade der Einsatz des Internets, die damit verbundene unkontrollierbare Verbreitung und der Umstand, dass selbst nach Löschung Inhalte vielfach nicht mehr vollständig zurückgenommen werden können („Das Netz vergisst nichts“), begründet ein erhebliches Fehlverhalten, das nicht übergangen werden darf, sondern einer Reaktion bedarf.
Mit gleichem Recht könnte man formulieren: Das boshafte Gedächtnis vergisst nichts.
Der von dem Volkskundler Kramer geprägte Begriff "boshaftes Gedächtnis" zielt auf vormoderne dörfliche Strukturen. Noch Generationen später wurde erinnert, in welchen Familien Hexen hingerichtet wurden.
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0206&L=HEXENFORSCHUNG&P=R1703&I=-3
(und Google s.v. kramer boshaftes gedächtnis)
KlausGraf - am Montag, 6. Juni 2011, 16:44 - Rubrik: Archivrecht