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20 April 2004
Berner Zeitung

Das Dienstleistungsangebot für Familienforscher im Staatsarchiv bleibt eingeschränkt: Der Grosse Rat hat gestern das Ansinnen abgelehnt, den aus Spargründen reduzierten Service wieder auszudehnen. Seit Anfang Jahr können Familienforscher im Staatsarchiv grundsätzlich nur noch an drei Tagen pro Jahr ein Lesegerät für die auf Mikrofilmen archivierten Kirchenbücher reservieren lassen. Darüber hinaus garantiert das Staatsarchiv nicht mehr, dass ein freies Lesegerät zur Verfügung steht. Für Genealogen, die mehr Zeit zur Forschung benötigen, steht unter anderem die Möglichkeit offen, Duplikate der Kirchenbücher auf Mikrofilm oder CD-Rom zu erwerben. Die Einschränkung des Mikrofilmzugriffs ist eine Folge der vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahmen, welche für das Staatsarchiv den Abbau einer Stelle bedeutete. Bereits vor dem Parlamentsentscheid hat die Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Bern gegen die Einschränkungen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Entscheid des Gerichts steht noch aus.
georg.buechler meinte am 2004/04/22 10:33:
Siehe auch den entsprechenden Artikel im "Bund"
 

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