http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192
"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."
Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer
"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."
Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer
KlausGraf - am Donnerstag, 15. November 2012, 18:23 - Rubrik: Archivrecht
FredLo meinte am 2012/11/15 20:10:
Urteil
Ich findes das endlich mal ein vernünftiges Urteil, denn es kann ja nicht sein das Eltern Ihre Kinder total überwachen. Kinder sind Kinder und machen auch mal Fehler.
KlausGraf antwortete am 2012/11/15 20:10:
Ich auch
Daniel Kruskopf (Gast) meinte am 2014/11/04 15:16:
Wenn sie ihre Kinder nicht belehren, dann haften sie wohl!
Eltern können für Taten Ihrer minderjährigen Kinder haften. Wenn sie ihre Kinder vor der Internetnutzung nicht belehren.https://www.aid24.de/rechtsblog/muessen-eltern-ihre-kinder-vor-der-internetnutzung-belehren
Auf dem Blog ist ein Mustervertrag zur Belehrung des Kindes zufinden.
Um wirklich sicher zugehen einfach ausdrucken und ausfüllen, dann ist man schon auf der sicheren Seite. :))