Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!
Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.
Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.
Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.
In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).
Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs "Wiki loves monuments", steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.
Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:
1. Der Fotograf nennt sich "Zentsik"
2. Die Lizenz des Bilds ist:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en
Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.
Foto: Zentsik CC-BY-SA
Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.
Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.
Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.
Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.
Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.
Anders bei den sogenannten "lizenzfreien Bildern", von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.
Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.
Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.
Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.
Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.
Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.
Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.
Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und "keine Bearbeitung" (ND).
Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.
Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.
Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.
***
Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
***
Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!
Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.
Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.
Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.
In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).
Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs "Wiki loves monuments", steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.
Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:
1. Der Fotograf nennt sich "Zentsik"
2. Die Lizenz des Bilds ist:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en
Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.
Foto: Zentsik CC-BY-SA
Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.
Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.
Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.
Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.
Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.
Anders bei den sogenannten "lizenzfreien Bildern", von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.
Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.
Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.
Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.
Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.
Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.
Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.
Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und "keine Bearbeitung" (ND).
Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.
Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.
Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.
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Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:
http://archiv.twoday.net/stories/38723599/
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Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
KlausGraf - am Samstag, 8. Dezember 2012, 16:59 - Rubrik: Archivrecht