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Für die Bildung eines Sächsischen Staatsarchivs wurde vor kurzem das Sächsische Archivgesetz überarbeitet.
Das künftige Sächsische Staatsarchiv vereinigt das Hauptstaatsarchiv, die Staatsarchive und auch die ursprünglich einmal angedachte Landesarchivdirektion unter einem Dach.

Zu finden ist die Gesetzesänderung als Artikel 2 des Sächsischen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004 im GVBl. 4/2004 S. 148ff.

Die derzeit noch geltende Fassung ist hier nachzulesen .

Auf der Homepage der sächsischen Staatsarchive ist die Stelle des Direktors des künftigen Sächsischen Staatsarchivs noch nicht ausgeschrieben.
 

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