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Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich - aber nur für den Eigentümer! - voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen "Zähringer-Stiftung", die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend - nach dem Vorbild des Naturschutzrechts - ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.

(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)

Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9
KlausGraf meinte am 2006/10/15 05:57:
Schmerzliche Kulturgutverluste
Auch der letzte Leserbrief, den die FAZ am 26. Mai 2003 S. 8 von mir veröffentlichte, war der Kulturgutproblematik gewidmet.

Mit Recht problematisiert Wolfgang Sandner (F.A.Z. vom 12. Mai) am Beispiel der Kopie von Beethovens neunter Symphonie im Eigentum des Mainzer Schott-Verlags die Merkwürdigkeiten, die aus wissenschaftlicher Sicht bei der Lektüre des "Verzeichnisses national wertvollen Kulturgutes" nicht zu übersehen sind.

Es handelt sich um eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik, über deren Zusammensetzung man sich wirklich nur wundern kann. Nicht nur die musikwissenschaftliche Forschung ist aufgerufen, eine kritische Debatte zu eröffnen über Sinn und Unsinn dieser kuriosen Liste, die oft nur das enthält, was an Steuerersparungen interessierte Eigentümer in ihr aufgenommen wissen wollen. In fast allen Bundesländern findet die dringend gebotene Koordination zwischen dem Kulturgutschutz und dem - in der Ministerialbürokratie meist anders ressortierenden - Denkmalschutz beweglicher Kulturdenkmäler nicht statt; ein Versäumnis, das schon oft zu schmerzlichen Kulturgutverlusten insbesondere im Bereich historischer Sammlungen beigetragen hat. 
 

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