Wie sich aus Google News ergibt, haben zahlreiche Lokalzeitungen bundesweit die dpa-Meldung "Kanzleramt prüft Ausfuhrverbot für Karlsruher Handschriften" übernommen.
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart