Die Stuttgarter Zeitung vom 6.10.2006 S. 10 dokumentiert das Testament des letzten badischen Herrschers.
Im Staatsarchiv Freiburg liegt unter der Signatur C 25/3 Nr. 111 eine Akte des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts aus dem Jahre 1952, die sich mit der beabsichtigten Gründung einer "Zähringer-Stiftung" befasst. In den Papieren geht es um die Umsetzung einer testamentarischen Bestimmung des letzten badischen Großherzogs, Friedrich II., vom 12. August 1927, die er vor dem Notariat I in Freiburg abgab. In dieser testamentarischen Bestimmung benennt Friedrich II. seinen Besitz wie folgt:
"1. die ehemalige von Wessenberg'sche Gemäldesammlung, die sich zu Zeit im früheren von Wessenberg'schen Haus in Konstanz befindet, 2. das Kopf'sche Kunstmuseum in Baden in dem vom Staate als Ersatz für das vormalige Atelier Kopf errichteten Neubau daselbst, 3. die Louis Jünck'sche Gemäldesammlung in Baden, die zur Zeit in Ermangelung eines geeigneten Ausstellungsraumes im dortigen Schloss aufbewahrt wird, Ziffer 1-3 mit dem Vorbehalt, unter dem diese Sammlungen s.Zt. meinem in Gott ruhenden Vater geschenkt und von ihm angenommen wurden, 4. die in Karlsruhe befindlichen Gemälde und Plastiken, die in der Kunsthalle, in der Sammlung der Gipsabgüsse und sonst wo aufbewahrt werden und mir eigentümlich gehörn, 5. das in Karlsruhe befindliche Kupferstichkabinett, die Türkensammlung, das Münzkabinett und die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten mir gehörenden Bestände, 6. die mir gehörenden Teile der Hof- und Landesbibliothek", zu der die heutige Fürstenfamilie auch die jetzt so umstrittenen Handschriften in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zählt.
Über diesen Besitz verfügt der Großherzog der Mitschrift seines Notars zufolge wie folgt: "Diese aufgeführten Gegenstände fallen nicht an den Prinzen Berthold-Friedrich als Erben. Ich vermache sie vielmehr meiner geliebten Gemahlin der Großherzogin zu vollem Eigentum. Die Gegenstände sind nicht zur Veräußerung bestimmt, von geschichtlichem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert, seit 20 Jahren in meinem Besitz, der Volksbildung bereits zugängig und mit der Verpflichtung belastet, sie nur im Falle der Not zu veräußern, sie bilden daher kein steuerbares Vermögen. Soweit diese Gegenstände und Sammlungen sich beim Ableben meiner geliebten Gemahlin noch vorfinden (Zusatz durch mich: Ziffern 4-6 zweifelsohne), sollen sie in einer Stiftung mit dem Namen ,Zähringer-Stiftung' vereinigt werden, deren Aufgabe es ist, die Sammlungen in der bisherigen Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugängig zu erhalten. Eine Veräußerung der Sammlungsgegenstände ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Zahlung der für die Stiftung etwa zu zahlenden Erbschaftssteuer erforderlich wird."
In einem weiteren Artikel heisst es:
Das Veräußerungsverbot bezieht sich auf die Stiftung. Die aber kann nichts verkaufen, weil sie offiziell nichts besitzt. Der zwischen Ministerpräsident Oettinger und Prinz Bernhard von Baden ausgehandelte Plan in Sachen Handschriften besagt auch, dass das Land Baden-Württemberg die Handschriften verkaufen soll. 70 Millionen Euro Erlös werden erwartet, 30 Millionen braucht das Haus Baden zur Schuldentilgung.
Mit den Buchstaben des Testamentes hat dieser Plan nichts mehr zu tun. Dabei waren laut einem Aktenvermerk des Testamentsvollstreckers vom 27. Mai 1952 bei Gründung der vom Exmonarchen gewünschten Zähringer-Stiftung die Sammlungen, die in ihren Besitz übergehen sollten, "noch vollständig erhalten". Insider munkeln nun, dass die Kunstgegenstände deshalb nicht an die Stiftung gegangen sein könnten, weil sie als Tafelsilber und Verhandlungsmasse erhalten werden sollten.
Das Interesse des Hauses Baden an dieser Stiftung sei "gering" gewesen. Im dreiköpfigen Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung sitzen kraft Amtes der Generalbevollmächtigte des Hauses Baden, Prinz Bernhard, der Direktor des Badischen Landesmuseums Karlsruhe, Harald Siebenmorgen, und ein gewisser Dr. Christoph Graf Douglas. Letzterer hat als Deutschland-Chef des Auktionshauses Sothebys 1995 große Teile des markgräflichen Besitzes im Schloss Baden-Baden für eine zweistellige Millionensumme unter den Hammer gebracht. Graf Douglas ist heute als freier Kunstberater immer noch im Kunsthandel tätig. Kritiker des geplanten Handschriftenverkaufs unterstellen ihm wirtschaftliche Interessen und vermuten deshalb, mit seiner Person habe man in der Stiftung "den Bock zum Gärtner gemacht"
Bock zum Gaertner: http://archiv.twoday.net/stories/2740166/
Im Staatsarchiv Freiburg liegt unter der Signatur C 25/3 Nr. 111 eine Akte des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts aus dem Jahre 1952, die sich mit der beabsichtigten Gründung einer "Zähringer-Stiftung" befasst. In den Papieren geht es um die Umsetzung einer testamentarischen Bestimmung des letzten badischen Großherzogs, Friedrich II., vom 12. August 1927, die er vor dem Notariat I in Freiburg abgab. In dieser testamentarischen Bestimmung benennt Friedrich II. seinen Besitz wie folgt:
"1. die ehemalige von Wessenberg'sche Gemäldesammlung, die sich zu Zeit im früheren von Wessenberg'schen Haus in Konstanz befindet, 2. das Kopf'sche Kunstmuseum in Baden in dem vom Staate als Ersatz für das vormalige Atelier Kopf errichteten Neubau daselbst, 3. die Louis Jünck'sche Gemäldesammlung in Baden, die zur Zeit in Ermangelung eines geeigneten Ausstellungsraumes im dortigen Schloss aufbewahrt wird, Ziffer 1-3 mit dem Vorbehalt, unter dem diese Sammlungen s.Zt. meinem in Gott ruhenden Vater geschenkt und von ihm angenommen wurden, 4. die in Karlsruhe befindlichen Gemälde und Plastiken, die in der Kunsthalle, in der Sammlung der Gipsabgüsse und sonst wo aufbewahrt werden und mir eigentümlich gehörn, 5. das in Karlsruhe befindliche Kupferstichkabinett, die Türkensammlung, das Münzkabinett und die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten mir gehörenden Bestände, 6. die mir gehörenden Teile der Hof- und Landesbibliothek", zu der die heutige Fürstenfamilie auch die jetzt so umstrittenen Handschriften in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zählt.
Über diesen Besitz verfügt der Großherzog der Mitschrift seines Notars zufolge wie folgt: "Diese aufgeführten Gegenstände fallen nicht an den Prinzen Berthold-Friedrich als Erben. Ich vermache sie vielmehr meiner geliebten Gemahlin der Großherzogin zu vollem Eigentum. Die Gegenstände sind nicht zur Veräußerung bestimmt, von geschichtlichem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert, seit 20 Jahren in meinem Besitz, der Volksbildung bereits zugängig und mit der Verpflichtung belastet, sie nur im Falle der Not zu veräußern, sie bilden daher kein steuerbares Vermögen. Soweit diese Gegenstände und Sammlungen sich beim Ableben meiner geliebten Gemahlin noch vorfinden (Zusatz durch mich: Ziffern 4-6 zweifelsohne), sollen sie in einer Stiftung mit dem Namen ,Zähringer-Stiftung' vereinigt werden, deren Aufgabe es ist, die Sammlungen in der bisherigen Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugängig zu erhalten. Eine Veräußerung der Sammlungsgegenstände ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Zahlung der für die Stiftung etwa zu zahlenden Erbschaftssteuer erforderlich wird."
In einem weiteren Artikel heisst es:
Das Veräußerungsverbot bezieht sich auf die Stiftung. Die aber kann nichts verkaufen, weil sie offiziell nichts besitzt. Der zwischen Ministerpräsident Oettinger und Prinz Bernhard von Baden ausgehandelte Plan in Sachen Handschriften besagt auch, dass das Land Baden-Württemberg die Handschriften verkaufen soll. 70 Millionen Euro Erlös werden erwartet, 30 Millionen braucht das Haus Baden zur Schuldentilgung.
Mit den Buchstaben des Testamentes hat dieser Plan nichts mehr zu tun. Dabei waren laut einem Aktenvermerk des Testamentsvollstreckers vom 27. Mai 1952 bei Gründung der vom Exmonarchen gewünschten Zähringer-Stiftung die Sammlungen, die in ihren Besitz übergehen sollten, "noch vollständig erhalten". Insider munkeln nun, dass die Kunstgegenstände deshalb nicht an die Stiftung gegangen sein könnten, weil sie als Tafelsilber und Verhandlungsmasse erhalten werden sollten.
Das Interesse des Hauses Baden an dieser Stiftung sei "gering" gewesen. Im dreiköpfigen Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung sitzen kraft Amtes der Generalbevollmächtigte des Hauses Baden, Prinz Bernhard, der Direktor des Badischen Landesmuseums Karlsruhe, Harald Siebenmorgen, und ein gewisser Dr. Christoph Graf Douglas. Letzterer hat als Deutschland-Chef des Auktionshauses Sothebys 1995 große Teile des markgräflichen Besitzes im Schloss Baden-Baden für eine zweistellige Millionensumme unter den Hammer gebracht. Graf Douglas ist heute als freier Kunstberater immer noch im Kunsthandel tätig. Kritiker des geplanten Handschriftenverkaufs unterstellen ihm wirtschaftliche Interessen und vermuten deshalb, mit seiner Person habe man in der Stiftung "den Bock zum Gärtner gemacht"
Bock zum Gaertner: http://archiv.twoday.net/stories/2740166/