http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden
Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.
Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.
Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png
Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.
Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.
Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png
Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
KlausGraf meinte am 2007/02/16 02:49:
Johann von Helferich
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/3327449/