Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Liberal oder rückständig? - Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek / Vortrag von Dr. Winfried Klein, Mannheim.

Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)

Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
- Eintritt frei -

Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer "zu liberalen" badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.
BCK meinte am 2006/11/29 17:34:
Liberal oder rückständig?
Die schöne Volte zum Schluß des Vortrags von Winfried Klein sei hier noch zitiert. Sie dürfte den heutigen Herren des Hauses Baden gar nicht gefallen:

(...) Weil das Haus Baden 1818 unbedingt alle Domänen in den Geltungsbereich des § 59 der Verfassung einbezogen sehen wollte und zugleich am patrimonialen Domäneneigentum festhielt (...) hat es den Boden dafür bereitet, dass es 1918 vollständig das Eigentum am Domänenvermögen verlor. In Bayern und Württemberg sorgten die Monarchen besser vor. Das lag aber nicht daran, dass man dort weniger liberal gewesen wäre, um das Bonmot des Ministerpräsidenten in Erinnerung zu rufen. Vielmehr wurde dort schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts das private Eigentum vom Staatseigentum geschieden. Das Staatseigentum blieb ungeachtet der Staatsform dem Staat erhalten, während das als privat ausgeschiedene Vermögen auch nach 1918 Privateigentum blieb.

In diesem Sinne kann auf die eingangs aufgeworfene Frage geantwortet werden: Weil die badische Verfassung in Teilen rückständig war, bedurfte es 1918 keiner allzu liberalen Revolution. Das Domänenvermögen und mit ihm die Handschriften der ehemaligen Hofbibliothek wurden Staatseigentum, weil sich das Haus Baden 1818 zu keiner wirklichen Liberalisierung entschließen konnte. Hätte sich das Haus Baden 1818 dagegen im liberalen Kontext der Verfassung zu einer Trennung von Staatseigentum und Privateigentum durchgerungen, wären Teile des Domänenvermögens und möglicherweise auch manche Handschriften der Landesbibliothek heute Privateigentum des Markgrafen von Baden.
 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma