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Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Darin (S. 2 - 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006
Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 - mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
– Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
– Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
– Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]
Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]
Bericht [vom 30.10.2006]
Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.
Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].
Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.
Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 - 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion
Begründung:
(...) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.
Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf
In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, "Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden". Birk: "Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: "Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen."
Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.
Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.
(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine "Abweichler", die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)
Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042/ , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD ("Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden", a.a.O.).
Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 ("SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern", Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177/ ).
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).
Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 02.10.)
Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Darin (S. 2 - 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006
Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 - mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
– Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
– Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
– Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]
Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]
Bericht [vom 30.10.2006]
Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.
Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].
Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.
Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 - 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion
Begründung:
(...) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.
Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf
In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, "Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden". Birk: "Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: "Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen."
Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.
Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.
(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine "Abweichler", die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)
Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042/ , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD ("Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden", a.a.O.).
Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 ("SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern", Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177/ ).
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).
Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 02.10.)
BCK - am Mittwoch, 22. November 2006, 07:00 - Rubrik: Kulturgut
BCK meinte am 2006/11/22 14:42:
Jürgen Walter zu Gefälligkeitsgutachten und einem stillen Teilhaber
Auszüge aus der Debatte:Abg. Christoph Palm (CDU):
Ich nenne ... noch einmal stichwortartig die Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Es geht um Rechtsfragen. Es geht bei diesen Rechtsfragen um Zivilrechtsfragen, um Eigentumsfragen. Es geht um Völkerrecht. Es geht um historisches Recht, wie z.B. das deutsche Fürstenrecht. Es geht um den Umgang mit Landesgeschichte und um historische Verantwortungen. Es geht um Kunstpolitik. Es geht um Hunderte Kunstgegenstände und Handschriften. Es geht um das Selbstverständnis von Museen, Sammlungen, Bibliotheken und Archiven, und es geht um die Zukunft des Hauses Baden. - Ich habe das noch einmal dargestellt, um den Facettenreichtum hier klarzumachen.
Abg. Jürgen Walter (GRÜNE):
Wir haben einen Antrag gestellt. Dem können Sie immer noch zustimmen, wenn Sie keinen Untersuchungsausschuss wollen. Wir haben gesagt: Lasst uns darüber doch einmal eine Anhörung im Finanzausschuss machen. Lasst doch einmal die Fachleute kommen und nicht nur den Herrn Würtenberger, der Ihnen ein Gefälligkeitsgutachten gemacht hat. Der Kollege Schmid hat darauf hingewiesen: Man fällt im Ausschuss fast vom Stuhl ... wenn der Herr Gefälligkeitsgutachter sagt: "Die Szenarien sind natürlich im Fianzministerium entwickelt worden." Ja, wo gibt es denn so etwas?
Abg. Jürgen Walter (GRÜNE):
Jetzt sagen Sie: Das ist ein glänzendes Geschäft, das wir hier machen, mit den 70 Millionen €. Mittlerweile sind es ja 60 Millionen €; man hört ja manches, wohin die anderen 10 Millionen € geflossen wären.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Was? - Weitere Zurufe)
- Stichwort Graf Douglas.
Minister Peter Frankenberger:
Deshalb zeigt der Fall dieses Gemäldes [von Baldung Grien] - es gibt eine Gegendarstellung des Hauses Baden zu dem Gutachten von Prof. Mertens - eben nicht, dass es so einfach ist, dass das eine dem und das andere dem gehört. Vielmehr sind die Rechtsverhältnisse äußerst kompliziert. (...) Das Problem bei diesem Gemälde ist schlicht, dass es zwei davon gibt.
(Abg. Ute Vogt SPD: Genau! Kopie und Original!)
- Nein, es ist keine Kopie, sondern es gibt zwei Gemälde. Es gibt einen Ausschnitt, und es gibt ein Gesamtgemälde. Die Frage ist: Was haben die nach dem Gesetz von 1930 wohl behalten wollen: den Ausschnitt oder das gesamte Gemälde?
(Abg. Dr. Nils Schmidt SPD: Es ist keine Frage, was die wollen! Das Gesetz gilt! ...)
- In der Liste des Anhangs steht eine Nummer, und es ist die Frage, worauf sich diese Nummer bezieht.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist doch eindeutig! Man muss nur einmal reingucken! - Zurufe von der SPD, u.a. Abg. Dr. Nils Schmidt: Es ist erschreckend, wie schlecht Sie sich für das Land einsetzen! - Gegenrufe ... Heiterkeit ...)
Die Analyse von Professor Mertens ist für uns Anlass, dass wir sehen, dass die Rechtsverhältnisse so schwierig sind und nur durch eine umfassende Aufarbeitung von Akten im Detail geklärt werden können. Diesen Weg gehen wir nun.
BCK meinte am 2006/11/22 14:51:
Gutachten zur Zähringer-Stiftung
Aus der Debatte (Hervorhebungen von mir): Abg. Jürgen Walter (GRÜNE): ... "Und noch ein allerletzter Punkt. Jetzt wird ja immer gefragt: Gibt es diese Zähringer-Stiftung? Die haben zwar einen Stiftungsrat und eine Internetseite, aber geben soll es sie nicht. Da frage ich Sie: Welche Haltung hat eigentlich die Landesregierung? ...
Ein Gutachten, das sie in Auftrag gegeben hat, möchte ich zum Schluss zitieren, nämlich das Gutachten von Professor Meyer aus Heidelberg. Er schreibt zur Zähringer-Stiftung - ich zitiere -:
Mit dem Tod der Großherzogin Hilda änderte sich die Rechtslage wieder wesentlich zugunsten des öffentlichen Interesses. Jetzt wurden die Bestimmungen des Ergänzungstestaments Friedrichs II. wirksam. Ob das Eigentum an dem großherzoglichen Sammlungs- und Bibliotheksgut mit dem Erbfall oder erst mit der Genehmigung der Stiftung durch die Landesregierung auf die Stiftung überging, ... ist nicht zu untersuchen, ... weil die Stiftung heute zweifellos rechtswirksam existiert.
Genau das hat Auswirkungen darauf, was öffentlich ausgestellt werden muss, was dem Land gehört und was noch verkauft werden kann."