Bis zur Auflösung der Staatsschuldenverwaltung in Karlsruhe wurden die z.T. aus Säkularisationsgut 1811 hastig angefertigten drei Kroninsignien (Krone, Zepter, Schwert) von dieser, seither vom Badischen Landesmuseum verwahrt.
Die in der großherzoglichen Silberkammer aufbewahrten Kroninsignien bildeten einen Fideikommiss zugunsten des jeweiligen Regenten. Dass dieser einen privaten Charakter gehabt haben könnte, wird man aus staatsrechtlichen Erwägungen völlig ausschließen können.
Bereits der (nicht erhalten gebliebene) Churhut von 1803 war von Karl Friedrich "zu ewigen Zeiten für den Gebrauch der jeweiligen Regenten als Fideicommiß erklärt" worden (ZGO 1977, 207, wie unten).
Nach 1918 war das Eigentum an ihnen umstritten. Obwohl es sich als Symbole der Landeshoheit um eindeutig zum Staat gehörende Gegenstände handelte, beanspruchte sie das Haus Baden.
Ein Ankauf vom Haus Baden erfolgte in den letzten Jahren nicht.
Was geschah nach 1918 mit den Kroninsignien, wie kamen sie in den Tresor der Staatsschuldenverwaltung?
Jegliche Andeutung darüber fehlt bei:
Johann Michael FRITZ und Hansmartin SCHWARZMAIER, Die Kroninsignien der Großherzoge von Baden (Krone, Zepter, Zeremonienschwert), in: ZGO 125, 1977, S. 201-223
Es war damals durchaus "unerwünscht", darüber ein Wörtchen zu verlieren.
Weitere Literatur zu den badischen Kroninsignien:
Mit 100 Sachen durch die Landesgeschichte, KA 2002, S. 120f. Nr. 48
Baden und Württemberg 1987 Nr. 213
1848/49 Revolution. Baden-Baden 1998 Nr. 144
Wie bei den Staatlichen Sammlungen für Naturkunde wurden keine Ansprüche des Hauses Baden auf die Kroninsignien in jüngster Zeit bekannt. Aber sind solche Ansprüche ausgeschlossen, wenn eine ungünstige Formulierung der ins Auge gefassten Vereinbarung sie nicht berücksichtigt?
Da sie einen erheblichen materiellen und geschichtlichen Wert besitzen (ebenso wie der Thronsessel Karl Friedrichs, der sich leider im Privateigentum des Hauses Baden befindet, siehe Katalog: Carl Friedrich und seine Zeit, KA 1981, S. 168f.), dass sie keinen fremden Eigentumsansprüchen unterliegen. Durch die gesonderte Verwahrung in der Staatsschuldenverwaltung wird man sie wohl nicht der Zähringer-Stiftung zurechnen können.
Die Frage nach der Sekundärliteratur wurde in GLAK-typischer Benutzerfreundlichkeit vom Bearbeiter Dr. Stingl schlicht und einfach ignoriert, obwohl es angemessen gewesen wäre, wenigstens Fehlanzeige zu erstatten (dass ein Archiv nicht verpflichtet ist zu wissen, dass im Begleitbuch zur Bruchsaler Ausstellung ein Artikel zu den Kroninsignien vorhanden ist, wird man als unvermeidliche Begleiterscheinung der zunehmenden Verdummung und Entwissenschaftlichung des Archivwesens zu akzeptieren haben).
Die Antwort:
"folgende Akten könnten relevante Informationen enthalten:
- 233 Nr. 26653-26654: Auseinandersetzung mit dem ghzgl. Haus
- 233 Nr. 26650: Die ghzgl. Familie
- 234 Nr. 10064: Zivilliste
- 234 Nr. 10070: Hausgut
- 234 Nr. 10076: Auseinandersetzung mit den regierenden Häusern
- 235 Nr. 48147: Überweisung des zur Hofaustattung gehörigen
Kunstbesitzes in staatliche Verwaltung
- 237 Nr. 36318-36322: Auseinandersetzung mit dem ghzgl. Haus
- 237 Nr. 36335-36336: Mobiliar des Karlsruher Schlosses
- 237 Nr. 36931-36932: Abfindung des ghzgl. Hauses
- 466 Zugang 1981-32 Nr. 7: Auseinandersetzung mit dem ghzgl. Haus, Kroninsignien"
war der Vortrag betitelt, den Dr. Kathrin Ellwardt, freie Kunsthistorikerin in Karlsruhe 2003 auf der 420. Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e.V. gehalten hat. Die im Protokoll wiedergegebene Diskussion dazu liest sich schon sehr spannend und aufschlußreich - ihr entnehme ich, dass Ellwardt auch über die Geschichte der badischen Großherzogskrone gesprochen hat, vielleicht auch darüber, wie sie eigentlich in die Staatsschuldenverwaltung kam, aber das wäre nachzulesen. Das Protokoll enthält nur eine Zusammenfassung des Vortrags, abgedruckt ist dieser in Band 23 der Oberrheinischen Studien (Säkularisation am Oberrhein) u. d. T. "Vereinnahmt – verteilt – versilbert. Säkularisationsgut in den badischen Kirchengerätedepositorien". Vgl. auch
K. Ellwardt, Woher und Wohin? Wege säkularisierter Kirchenschätze, in: Kirchengut in Fürstenhand, hg. von Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg / Stadt Bruchsal, Ubstadt-Weiher 2003, S. 32-38, => KVK
- dies., "Die badischen Kroninsignien. (Mit Werner Hiller-Koenig), ebendort S. 72-75 (Nach dem Tod des badischen Großherzogs Karl Friedrich wurden 1811 neue Kroninsignien unter Verwendung von Säkularisationsgut angefertigt.)
- dies., "Eine Smaragdrose für die Krone". - In: Schlösser Baden-Württemberg. - 2003, 2. - S. 6 - 7
- dies., "Die Silberkammer am badischen Hof als ‚Umschlagplatz' für säkularisierte Kirchenschätze." - In: Badische Heimat 83 (2003), Heft 2, S. 209-214. (In die Schatzkammer im Karlsruher Schloß gelangte Kirchengerät aus aufgehobenen Kloster- und Stiftskirchen, einiges wurde von dort an Pfarreien abgegeben.)
- dies., Zuwachs für die Sammlungen am Karlsruher Hof". - In: Badische Heimat 83 (2003), Heft 2, S. 215-220. (Die Sammlungen des Karlsruher Hofes wurden nach der Säkularisation aus den Beständen von Klöstern und Bischofsresidenzen bereichert. Die Schicksale zahlreicher Stücke, die sich heute im Besitz von Museen befinden, können so erklärt werden.)
- dies., "Aus dem Domizil des Fürstbischofs ins Schloss des Großherzogs : Säkularisationsgut am badischen Hof - Zuwachs für Schlösser und Sammlungen". - In: Schlösser Baden-Württemberg. - 2003, 3. - S. 2 - 6