Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
BCK - am Donnerstag, 28. Dezember 2006, 11:27 - Rubrik: Kulturgut