Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14/744
Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern
Eingegangen: 20. 12. 2006 / Ausgegeben: 31. 01. 2007
(...)
Mit Schreiben vom 8. Januar 2007 Nr. 7962.7-12/52 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im Einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden.
Der Arbeitsauftrag der Expertenarbeitsgruppe „Eigentumsfragen Baden“ wurde wie folgt festgelegt:
„Die Experten-AG ‚Eigentumsfragen Baden‘ soll eine umfassende Klärung der Eigentumslage bei den ursprünglich vom erwogenen Vergleich umfassten Kulturgütern (gem. gesonderter Bestandsliste) vornehmen. Diese Klärung soll auf Sammlungsabschnitte und – soweit geboten – in Einzelfällen auch auf Einzelstücke bezogen erfolgen. Darüber hinaus sind in die Untersuchung auch Gegenstände und Sachgesamtheiten einzubeziehen, für die sich im Verlauf der Untersuchung herausstellt, dass das Eigentum zwischen dem Land und dem Haus Baden streitig oder ungeklärt ist.
Die Prüfung soll des weiteren die Rechtsfragen
– im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung (Wirksamkeit ihrer Errichtung, Eigentumsübergang und ggf. noch durchsetzbare Übereignungsansprüche),
– nach einem etwaigen Vorkaufsrecht des Landes und
– der prozessualen Durchsetzbarkeit eventueller Ansprüche (von beiden Seiten) umfassen.
Soweit sich bestimmte – in den bisherigen Gutachten aufgeworfene – Rechtsfragen nach dem jeweiligen Lösungsansatz der AG nicht mehr stellen sollten, sollen hilfsweise Erörterungen angestellt werden.“
Die im Arbeitsauftrag erwähnte Bestandsliste ist als Anlage beigefügt.
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunst- ministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
Die Expertenarbeitsgruppe wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst berufen und wird von diesem betreut.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Das Wissenschaftsministerium hat bewusst davon abgesehen, der mit hochrangig ausgewiesenen Wissenschaftlern besetzten Gutachtergruppe einen Arbeitsplan vorzugeben. Es hat lediglich darum gebeten, dass nach Abschluss der Untersuchungen ein gemeinsamer Abschlussbericht der Kommission vorgelegt werden wird. Die Frage, in welcher Weise und insbesondere auch in welcher Reihenfolge die jeweiligen Eigentumsfragen an den in Frage stehenden Beständen geklärt werden, bleibt daher der wissenschaftlichen Verantwortung der Arbeitsgruppe überlassen. Nach den derzeitigen Planungen in der Arbeitsgruppe sind Zwischenberichte nicht vorgesehen. Der erbetene Abschlussbericht wird selbstverständlich unmittelbar nach der Übergabe durch die Arbeitsgruppe auch dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Wann der Abschlussbericht vorliegen wird, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar; insoweit gilt der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss.
Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Anlage
Streitbefangene Objekte in Sachen Baden
Badisches Landesmuseum Karlsruhe
1. Das Kopf’sche Kunstmuseum aus Baden-Baden
2. Die Türkensammlung
3. Die Großherzogliche Münzensammlung aus dem staatl. Münzkabinett
4. Gegenstände aus den hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen in Karlsruhe bzw. des „Buchstaben-Inventars“ des BLM (darunter die Türkensammlung, die Antikensammlung, die Waffensammlung sowie weitere Gegenstände)
Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
5. Sieben Gemälde:
- Hans Baldung, gen. Grien: Votivbild Markgraf Christoph I. von Baden und seiner Familie
- Christoph Amberger: Der 45-Jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
- L. Cranach der Ältere: Johann der Beständige
- L. Cranach der Ältere: Friedrich der III der Weise
- Niederländischer Meister um 1550: Karl V
- Schule des Rubens: Tod des Seneca
- Feodor Dietz: Die Badener
6. Kupferstichkabinett
7. Möglicherweise weitere Objekte aus dem Kölitz-Katalog (Stand: 1920)
Badische Landesbibliothek
8. Bestände laut Anhang
Sonstige Standorte
9. Die ehemalige von Wessenbergische Gemäldesammlung in der Wessenberg- Galerie in Konstanz.
10.Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung aus Baden-Baden, inzwischen auf Schloss Salem.
Ggf. ebenfalls zu klären:
11. Badische Throninsignien im Badischen Landesmuseum.
12. Kunstgegenstände, die 1995 aus dem Schloss Baden-Baden an das Land verkauft wurden.
13. Kunstgegenstände, die sich in Salem befinden.
14. Gegenstände aus dem Naturkundemuseum in Karlsruhe.
15. Gegenstände aus dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt.
16. Gegenstände, die im Testament des Großherzogs von 1927 als „Sammlung der Gipsabgüsse“ bzw. als „die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten (...) Bestände“ bezeichnet werden.
17. Ethnographische Sammlung aus dem „Buchstaben-Inventar“ des BLM in den Reiss-Engelhorn-Museen.
Anhang:
Für die Prüfung der Eigentumsfragen relevante Altbestände (Bestandsgruppen) der Badischen Landesbibliothek
1: Bestände des Hauses Baden vor 1803
- Orientalische Handschriften (aus der Türkenbeute)
- Provenienzen Durlach und Rastatt
- Reuchlin (aus der Bibliothek Reuchlins)
2: Säkularisationsbestände (seit 1803)
Provenienz Reichenau
und
die sog. kleineren Provenienzen (= Herkunftsregionen): d. h.
Kloster Ettenheim-Münster
St. Peter im Schwarzwald
Allerheiligen, Prämonstratenser
Lichtenthal, Zisterzienser
St. Blasien, Benediktiner
Gengenbach, Benediktiner
Günterstal, Zisterzienserinnen
Öhningen, Benediktiner bzw. Chorherren
Offenburg, Franziskaner
St. Märgen, Augustinerchorherren
St. Trudpert, Benediktiner
Schuttern, Benediktiner
Schwarzach, Benediktiner
Tennenbach, Zisterzienser
Wonnental, Zisterzienser
Bischöfliche Bibliotheken
Bruchsal: Bibliothek der Speyerer Bischöfe
Meersburg: Bibliothek der Konstanzer Bischöfe
Ritterschaftliche Bibliotheken
Kraichgau, Ritterkanton, Bibliothek in Heilbronn
Ortenau, Ritterkanton, Bibliotheken in Offenburg
Fonds ohne historischen Provenienzzusammenhang:
- Unbestimmte Herkunft (U.H.)
- Unbestimmte Herkunft, Fragmente (U.H. Fragm.)
- Hinterlegungen Nummern H. 7–94 mit erheblichen kriegsbedingten Lücken
N. B. die sog. Hinterlegungen galten bisher als der einzig sicher dem Eigentum des Hauses Baden zuzusprechende Bibliotheksbestand.
Antrag der Fraktion der SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern
Eingegangen: 20. 12. 2006 / Ausgegeben: 31. 01. 2007
(...)
Mit Schreiben vom 8. Januar 2007 Nr. 7962.7-12/52 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im Einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden.
Der Arbeitsauftrag der Expertenarbeitsgruppe „Eigentumsfragen Baden“ wurde wie folgt festgelegt:
„Die Experten-AG ‚Eigentumsfragen Baden‘ soll eine umfassende Klärung der Eigentumslage bei den ursprünglich vom erwogenen Vergleich umfassten Kulturgütern (gem. gesonderter Bestandsliste) vornehmen. Diese Klärung soll auf Sammlungsabschnitte und – soweit geboten – in Einzelfällen auch auf Einzelstücke bezogen erfolgen. Darüber hinaus sind in die Untersuchung auch Gegenstände und Sachgesamtheiten einzubeziehen, für die sich im Verlauf der Untersuchung herausstellt, dass das Eigentum zwischen dem Land und dem Haus Baden streitig oder ungeklärt ist.
Die Prüfung soll des weiteren die Rechtsfragen
– im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung (Wirksamkeit ihrer Errichtung, Eigentumsübergang und ggf. noch durchsetzbare Übereignungsansprüche),
– nach einem etwaigen Vorkaufsrecht des Landes und
– der prozessualen Durchsetzbarkeit eventueller Ansprüche (von beiden Seiten) umfassen.
Soweit sich bestimmte – in den bisherigen Gutachten aufgeworfene – Rechtsfragen nach dem jeweiligen Lösungsansatz der AG nicht mehr stellen sollten, sollen hilfsweise Erörterungen angestellt werden.“
Die im Arbeitsauftrag erwähnte Bestandsliste ist als Anlage beigefügt.
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunst- ministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
Die Expertenarbeitsgruppe wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst berufen und wird von diesem betreut.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Das Wissenschaftsministerium hat bewusst davon abgesehen, der mit hochrangig ausgewiesenen Wissenschaftlern besetzten Gutachtergruppe einen Arbeitsplan vorzugeben. Es hat lediglich darum gebeten, dass nach Abschluss der Untersuchungen ein gemeinsamer Abschlussbericht der Kommission vorgelegt werden wird. Die Frage, in welcher Weise und insbesondere auch in welcher Reihenfolge die jeweiligen Eigentumsfragen an den in Frage stehenden Beständen geklärt werden, bleibt daher der wissenschaftlichen Verantwortung der Arbeitsgruppe überlassen. Nach den derzeitigen Planungen in der Arbeitsgruppe sind Zwischenberichte nicht vorgesehen. Der erbetene Abschlussbericht wird selbstverständlich unmittelbar nach der Übergabe durch die Arbeitsgruppe auch dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Wann der Abschlussbericht vorliegen wird, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehbar; insoweit gilt der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss.
Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Anlage
Streitbefangene Objekte in Sachen Baden
Badisches Landesmuseum Karlsruhe
1. Das Kopf’sche Kunstmuseum aus Baden-Baden
2. Die Türkensammlung
3. Die Großherzogliche Münzensammlung aus dem staatl. Münzkabinett
4. Gegenstände aus den hofeigenen Beständen der früheren vereinigten Sammlungen in Karlsruhe bzw. des „Buchstaben-Inventars“ des BLM (darunter die Türkensammlung, die Antikensammlung, die Waffensammlung sowie weitere Gegenstände)
Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
5. Sieben Gemälde:
- Hans Baldung, gen. Grien: Votivbild Markgraf Christoph I. von Baden und seiner Familie
- Christoph Amberger: Der 45-Jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
- L. Cranach der Ältere: Johann der Beständige
- L. Cranach der Ältere: Friedrich der III der Weise
- Niederländischer Meister um 1550: Karl V
- Schule des Rubens: Tod des Seneca
- Feodor Dietz: Die Badener
6. Kupferstichkabinett
7. Möglicherweise weitere Objekte aus dem Kölitz-Katalog (Stand: 1920)
Badische Landesbibliothek
8. Bestände laut Anhang
Sonstige Standorte
9. Die ehemalige von Wessenbergische Gemäldesammlung in der Wessenberg- Galerie in Konstanz.
10.Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung aus Baden-Baden, inzwischen auf Schloss Salem.
Ggf. ebenfalls zu klären:
11. Badische Throninsignien im Badischen Landesmuseum.
12. Kunstgegenstände, die 1995 aus dem Schloss Baden-Baden an das Land verkauft wurden.
13. Kunstgegenstände, die sich in Salem befinden.
14. Gegenstände aus dem Naturkundemuseum in Karlsruhe.
15. Gegenstände aus dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt.
16. Gegenstände, die im Testament des Großherzogs von 1927 als „Sammlung der Gipsabgüsse“ bzw. als „die übrigen früher im Gebäude der vereinigten Sammlungen untergebrachten (...) Bestände“ bezeichnet werden.
17. Ethnographische Sammlung aus dem „Buchstaben-Inventar“ des BLM in den Reiss-Engelhorn-Museen.
Anhang:
Für die Prüfung der Eigentumsfragen relevante Altbestände (Bestandsgruppen) der Badischen Landesbibliothek
1: Bestände des Hauses Baden vor 1803
- Orientalische Handschriften (aus der Türkenbeute)
- Provenienzen Durlach und Rastatt
- Reuchlin (aus der Bibliothek Reuchlins)
2: Säkularisationsbestände (seit 1803)
Provenienz Reichenau
und
die sog. kleineren Provenienzen (= Herkunftsregionen): d. h.
Kloster Ettenheim-Münster
St. Peter im Schwarzwald
Allerheiligen, Prämonstratenser
Lichtenthal, Zisterzienser
St. Blasien, Benediktiner
Gengenbach, Benediktiner
Günterstal, Zisterzienserinnen
Öhningen, Benediktiner bzw. Chorherren
Offenburg, Franziskaner
St. Märgen, Augustinerchorherren
St. Trudpert, Benediktiner
Schuttern, Benediktiner
Schwarzach, Benediktiner
Tennenbach, Zisterzienser
Wonnental, Zisterzienser
Bischöfliche Bibliotheken
Bruchsal: Bibliothek der Speyerer Bischöfe
Meersburg: Bibliothek der Konstanzer Bischöfe
Ritterschaftliche Bibliotheken
Kraichgau, Ritterkanton, Bibliothek in Heilbronn
Ortenau, Ritterkanton, Bibliotheken in Offenburg
Fonds ohne historischen Provenienzzusammenhang:
- Unbestimmte Herkunft (U.H.)
- Unbestimmte Herkunft, Fragmente (U.H. Fragm.)
- Hinterlegungen Nummern H. 7–94 mit erheblichen kriegsbedingten Lücken
N. B. die sog. Hinterlegungen galten bisher als der einzig sicher dem Eigentum des Hauses Baden zuzusprechende Bibliotheksbestand.
BCK - am Dienstag, 6. Februar 2007, 20:35 - Rubrik: Kulturgut