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Berlin, den 04. Oktober 2006

Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister,

der „Ulmer Verein – Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften“ (www.ulmer-verein.de) ist eine Interessensvertretung von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern aus den geisteswissenschaftlichen Bereichen der Denkmalpflege, Museen, Universitäten und freiberuflichen Sparten. Der Ulmer Verein wendet sich mit diesem Schreiben an Sie, um seiner großen Besorgnis über den geplanten Verkauf der Karlsruher Handschriften Ausdruck zu verleihen. Wir schreiben ausdrücklich Sie an, Herr Kulturstaatsminister, da dem Tagesspiegel vom 01. Oktober 2006 zu entnehmen ist, daß beim momentanen Stand der Entwicklung allein der Kulturstaatsminister noch die Möglichkeit besitzt, diese wohl beispiellose, staatlich verordnete Kultur-Barbarei zu verhindern.

Die baden-württembergische Landesregierung ist dabei, die traditionsreiche und einmalige Handschriftensammlung der Landesbibliothek Karlsruhe zu zerreißen. 70 Millionen Euro, so die durchaus vage Hoffnung, soll der weltweite Verkauf von 3500 Handschriften aus dem Gesamtbestand von 4200 Codices einbringen. Der Ausverkauf kultureller Identität, dazu rufen wir Sie dringend auf, muß verhindert werden. Die profitorientierte Ökonomisierung unserer Gesellschaft ist weit genug fortgeschritten. Es ist Zeit, zukunftsweisende Maßstäbe zu setzen und den Raubbau an Kulturgütern der Länder ebenso zu stoppen, wie deren finanzielle Vernachlässigung.

Der Ulmer Verein schließt sich dem Protestschreiben der amerikanischen Geisteswissenschaftler vom 22. September 2006 (erschienen in FAZ, 28.09.06) ebenso an, wie er noch einmal ausdrücklich an den klärenden Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. September 2006 erinnern möchte, in dem der Autor, Prof. em. Dr. Reinhard Mußgnug, sehr eindeutig die juristische Lage klärt. Daraus geht hervor, daß nicht nur die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek als ursprüngliches Kronvermögen seit 1818 längst in Staatsvermögen übergegangen ist. Ihre zum Verkauf freigegebenen Bestände sind nicht Eigentum des Markgrafen von Baden. Deren Räumungsverkauf wäre also nicht nur aus moralisch-kulturpolitischer Perspektive, sondern ebenso juristisch aufs schärfste zu verurteilen.

Im Namen der Mitglieder des Ulmer Vereins

Hochachtungsvoll
der UV-Vorstand

(Quelle: http://www.ulmer-verein.de/uv/index.php - gesehen 28.02.2007)
 

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