Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine "Frankfurter Mahnung" (DOC-Datei) verfasst, in der sie sich gegen "jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken" richten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09
Halten wir fest:
*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)
*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.
*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.
*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.
*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.
*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893/ ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.
Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de/
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Nachtrag:
Ruth Goebel kommentiert die "Frankfurter Mahnung" ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863
Nachtrag II:
Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:
Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.
Halten wir erneut fest:
* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar ("verwaiste Werke"), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.
* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das "politischen Zwang zu open access" nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.
* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.
Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341
Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09
Halten wir fest:
*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)
*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.
*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.
*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.
*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.
*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893/ ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.
Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de/
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Nachtrag:
Ruth Goebel kommentiert die "Frankfurter Mahnung" ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863
Nachtrag II:
Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:
Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.
Halten wir erneut fest:
* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar ("verwaiste Werke"), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.
* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das "politischen Zwang zu open access" nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.
* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.
Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341
Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032/
KlausGraf - am Montag, 14. Mai 2007, 18:16 - Rubrik: Open Access