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Martin Vogel (Eur. Patentamt) übt in der FAZ (25.10.2004 S. 35) heftige Kritik am Kotau des Referentenentwurfs zum UrhG Korb 2 vor den Interessen der Verwerter. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Urhebervertragsrecht. Auch bei der Regelung von § 31 IV (unbekannte Nutzungsarten), der wegfallen soll, werde die Position des Urhebers geschwächt. Bei der für die Altverträge ab 1966 vorgesehenen Regelung würden Interessen der Allgemeinheit vorgeschoben. Von der ursprünglichen Initiative der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive für Bildung, lehre und Forschung unentgeltlich zugänglich machen wollten, sei nichts übriggeblieben. Vom jetzigen Vorschlag profitierten nur die Filmproduzenten und Verleger. Solange der Kanzler fürchtet, schließt Vogel, wegen neuer Anzeigen der verleger die nächsten Wahlen zu verlieren, ist eine sachbezogene Novellierung des Gesetzes nicht möglich.

In der Tat ist die Altverträge-Regelung für das Anliegen von Open Access katastrophal, da nun Wissenschaftsautoren, die später als ein Jahr nach Inkrafttreten eine ältere Monographie online im Internet zur Verfügung stellen wollen, mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht des Verlags konfrontiert werden, der, sofern der übliche Verlagsvertrag mit umfassender Rechteabtretung vorliegt, die neuen Rechte rückwirkend erhält - es sei denn der Autor widerspricht innerhalb der Frist eines Jahres.

Kritik am Referentenentwurf kommt auch von "Schulen ans Netz"
http://idw-online.de/pages/de/news88114
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?path=/stellungnahme

Auch das Urheberrechtsbündnis hat eine kurze kritische Stellungnahme vorgelegt:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
 

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