http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Hinweise auf Rezensionen. Hervorzuheben die von Raffelt (UB Freiburg) in:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-29.pdf
Zitate:
"Man fragt sich überdies vielmehr, was die Rede vom „Stammschloß Salem“ des Hauses Baden bedeuten kann, da es sich doch auch da um Säkularisationsgut, nämlich ein säkularisiertes Zisterzienserkloster handelt, und warum dieses als Privatbesitz eines ehemals regierenden Hauses angesehen werden kann. Doch das ist ein anderes Thema. [...]
Aus bibliothekarischer Sicht bleibt ein bitterer Nachgeschmack, selbst wenn das Geschehen ohne Schaden für die Handschriftensammlung zuende gehen sollte, wie zu hoffen ist. Es bleibt besonders skandalös, daß diese Aktion vorgesehen wurde, ohne daß die fachlich kundigen und zuständigen Beamten befragt worden sind3, während die Spitze des Rechnungshofs, juristische Gutachter und sonstige unterstützende Verwaltungsbeamte die vorgesehene Lösung empfehlend einfädeln, beraten oder zur Kenntnis nehmen konnten. Zweitens wird spätestens aus den Äußerungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann jedem Beobachter deutlich, daß die Regeln des Kulturgüterschutzes seitens der Landesre-gierung bewußt umgangen werden sollten, um einen höheren Marktpreis zu ermöglichen. Drittens ist nicht einsichtig, wie das Vorhaben mit der baden-württembergischen Landesverfassung vereinbart werden kann1. Viertens ist die grundlegende Voraussetzung der Absprache mit dem Haus Baden – Handschriften für Schloß Salem – durch keinerlei sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt.
Ich muß gestehen, daß ich den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach wie vor fassungslos gegenüberstehe. Ich kann mich aus den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit an kein vergleichbares Vorhaben erinnern und weiß auch historisch nicht, wo seit der Säkularisation größerer Schaden für Bibliotheken angerichtet wurde – außer durch Kriege und Katastrophen –, als er bei diesem „Deal“ geplant war."
Badische Landesbibliothek,
Cod. Aug. perg. 60, Bl. 93v
Hinweise auf Rezensionen. Hervorzuheben die von Raffelt (UB Freiburg) in:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-29.pdf
Zitate:
"Man fragt sich überdies vielmehr, was die Rede vom „Stammschloß Salem“ des Hauses Baden bedeuten kann, da es sich doch auch da um Säkularisationsgut, nämlich ein säkularisiertes Zisterzienserkloster handelt, und warum dieses als Privatbesitz eines ehemals regierenden Hauses angesehen werden kann. Doch das ist ein anderes Thema. [...]
Aus bibliothekarischer Sicht bleibt ein bitterer Nachgeschmack, selbst wenn das Geschehen ohne Schaden für die Handschriftensammlung zuende gehen sollte, wie zu hoffen ist. Es bleibt besonders skandalös, daß diese Aktion vorgesehen wurde, ohne daß die fachlich kundigen und zuständigen Beamten befragt worden sind3, während die Spitze des Rechnungshofs, juristische Gutachter und sonstige unterstützende Verwaltungsbeamte die vorgesehene Lösung empfehlend einfädeln, beraten oder zur Kenntnis nehmen konnten. Zweitens wird spätestens aus den Äußerungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann jedem Beobachter deutlich, daß die Regeln des Kulturgüterschutzes seitens der Landesre-gierung bewußt umgangen werden sollten, um einen höheren Marktpreis zu ermöglichen. Drittens ist nicht einsichtig, wie das Vorhaben mit der baden-württembergischen Landesverfassung vereinbart werden kann1. Viertens ist die grundlegende Voraussetzung der Absprache mit dem Haus Baden – Handschriften für Schloß Salem – durch keinerlei sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt.
Ich muß gestehen, daß ich den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach wie vor fassungslos gegenüberstehe. Ich kann mich aus den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit an kein vergleichbares Vorhaben erinnern und weiß auch historisch nicht, wo seit der Säkularisation größerer Schaden für Bibliotheken angerichtet wurde – außer durch Kriege und Katastrophen –, als er bei diesem „Deal“ geplant war."
Badische Landesbibliothek,
Cod. Aug. perg. 60, Bl. 93v