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http://stscherer.wordpress.com/2011/09/16/fall-kachelmann-die-geheime-urteilsbegrundung-des-landgerichts-mannheim/

„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“

Sehr gute Analyse von RA Scherer: Es ist verfassungswirdig, die Veröffentlichung des Urteils zu verweigern.

Foto: René Mettke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
 

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