http://stscherer.wordpress.com/2011/09/16/fall-kachelmann-die-geheime-urteilsbegrundung-des-landgerichts-mannheim/
„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“
Sehr gute Analyse von RA Scherer: Es ist verfassungswirdig, die Veröffentlichung des Urteils zu verweigern.
Foto: René Mettke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“
Sehr gute Analyse von RA Scherer: Es ist verfassungswirdig, die Veröffentlichung des Urteils zu verweigern.
Foto: René Mettke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
KlausGraf - am Freitag, 16. September 2011, 19:28 - Rubrik: Archivrecht