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Telemedicus deckt auf:

http://www.telemedicus.info/article/2550-Urteile-als-Nebenverdienst-beim-BGH.html

"Es ist offenbar gängige Praxis, dass sich einzelne Richter an der Erfüllung dieses Verfassungsauftrages privat bereichern. An einer Leistung, die gerade nicht über die Tätigkeit hinaus geht, für die sie bereits öffentliche Bezüge erhalten haben. Dieses Vorgehen hinter einer „wissenschaftlichen Tätigkeit” zu verstecken, ist nicht nur moralisch wie juristisch fragwürdig, sondern schadet auch allen Richterkollegen, die tatsächlich wissenschaftlich tätig sind.

Um die wirtschaftliche Hoheit über Gerichtsentscheidungen findet schon seit Jahren ein Machtkampf statt, der dem Rechtsstaat zunehmend schadet. Weder darf das öffentliche Informationsinteresse den wirtschaftlichen Interessen der Justiz weichen, noch darf es für die private Bereicherung missbraucht werden. Und doch findet beides statt. Für einen Rechtsstaat ist das unwürdig."
 

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