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http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Der Staatsgerichtshof BW hat die Klage der SPD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Karlsruher Kulturgüter-Debakel zurückgewiesen.

Auf die ausführlichen Exzerpte der BLB aus der Presse sei verwiesen.

Über die Erwägungen des Gerichts gibt vergleichsweise umfangreich die Presseerklärung Auskunft:
http://www3.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/607/070731_Medieninformation%20vom%2026.pdf

Es ist zu hoffen, dass die Opposition im Stuttgarter Landtag (und nicht nur diese) wachsam bleibt.

 

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