Bundesverfassungsgericht droht ein Prozess vor einem ganz normalen Verwaltungsgericht: Der Betreiber einer Jura-Datenbank hat das Gericht mit Sitz in Karlsruhe verklagt. Dies geht aus der Klageschrift hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Der Kläger, die Firma Lexxpress, behauptet, das Verfassungsgericht habe widerrechtlich einen Vertrag mit dem Datenbankbetreiber Juris GmbH zur Vermarktung seiner eigenen Urteile geschlossen. Das Verfassungsgericht habe Juris als Dienstleister „nicht im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens ausgewählt“, heißt es in der Klageschrift, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht wurde.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html
Siehe auch
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu
http://archiv.twoday.net/stories/38739154/
http://archiv.twoday.net/stories/16561735/
http://archiv.twoday.net/stories/16549837/
Update: Klage abgewiesen
http://archiv.twoday.net/stories/326204776/
VGH gibt Kläger Recht
http://archiv.twoday.net/stories/404097053/
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html
Siehe auch
http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/wem-stehen-die-juris-millionen-zu
http://archiv.twoday.net/stories/38739154/
http://archiv.twoday.net/stories/16561735/
http://archiv.twoday.net/stories/16549837/
Update: Klage abgewiesen
http://archiv.twoday.net/stories/326204776/
VGH gibt Kläger Recht
http://archiv.twoday.net/stories/404097053/
KlausGraf - am Mittwoch, 28. September 2011, 22:36 - Rubrik: Archivrecht
Frank (Gast) meinte am 2011/09/30 11:53:
Klage gegen Juris
...und wieder ein unterlegener Bieter einer Ausschreibung, der meint damit wirklich was zu erreichen und nicht ansatzweise merkt, dass er mit einem solchen Vorgehen am Markt tot ist! Eindrucksvoll zu sehen war dies am Beispiel einer bekannten SW-Firma aus einem unserer Nachbarländer, die nach einer solchen Klage viel Zeit gebraucht hat, um wieder Fuß zu fassen. Wer will schon Querulanten als künftige Auftragnehmer??Das Problem heißt nicht juris, sondern das praxisferne Konstrukt namens Vergaberecht, das Objektivität vorgaukelt und doch nur dazu dient den zur bekommen, den die öV ohnehin haben will und das Ganze halbwegs gerichtsfest zu machen. Kostet viel Geld für keine signifikante Wirkung.
Alex Konzelmann (Gast) meinte am 2013/06/13 16:01:
keineswegs "und wieder einer..."
Diesmal ist der lange Atem des Klägers belohnt worden. Mal sehen, ob es noch eine dritte Instanz gibt. Die Zeit meint "wahrscheinlich ja", ich nicht. Denn Herr Voßkuhle kann Zeitung lesen und subsumieren. Auch neben der Euro-Rettung her. - Schön zu beobachten, dass die Unkenrufe "und wieder einer.." nicht Recht hatten.