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Konsequenz: 1000 Euro Geldbuße vom Arbeitgeber! Das Verwaltungsgericht hat die Reichweite der Meinungsfreiheit in diesem Fall eklatant verkannt.

http://blog.beck.de/2013/05/30/professor-attackiert-hochschulleitung-in-der-vorlesung-und-billigt-verbreitung-eines-mitschnitts-in-youtube-g
Stefan Heßbrüggen (Gast) meinte am 2013/05/31 23:08:
Das Urteil im Volltext
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120023553&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Zitat aus der inkriminierten Vorlesung: "Sie haben vielleicht bemerkt, dass bei Artikel 5, ich besonders, immer auf den dritten Punkt, nämlich die Freiheit von Wissenschaft und Forschung Wir als Professoren genießen das Freiheitsprivileg. Wir dürfen sagen was wir wollen. Wir sind nicht zur Loyalität gegenüber einer Institution, sondern gegenüber der Wahrheit verpflichtet. Und wir können nicht dafür belangt werden, wenn wir im Rahmen einer mitbestimmten Hochschule uns zu Themen in dieser Hochschule äußern. Sonst wäre ja die Demokratie in der Hochschule völlig sinnlos."

Da hat der Kollege sich wohl geirrt. Und die im Urteilstext nicht anonymisierte Hochschule wird nun vielleicht lernen, was der Streisand-Effekt ist. 
Stefan Heßbrüggen (Gast) meinte am 2013/06/01 00:08:
Noch mehr Lesenswertes
Es handelt sich wohl um diese Causa: http://erbloggtes.wordpress.com/2011/05/21/plagiatsvertuschung-an-der-htw-berlin/ 
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2013/06/01 02:38:
Neue Entwicklungen einer alten Geschichte
Zwei Jahre sind die eigentlichen Vorfälle jetzt her. Ich habe als Kommentar unter meinem Artikel meinen ersten Eindruck von dem Urteil einmal formuliert. Immerhin stellt so ein Gerichtsverfahren heute einige Öffentlichkeit her. Das wird auf die Dauer nachteilig für Positionen sein, die zwar legal sind, aber nicht als legitim rechtfertigbar. 
 

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