http://141.20.150.220/mabillon/
So erfreulich es ist, die Scans im Netz zu haben, so unerfreulich stößt der Copyfraud auf:
"Alle Rechte an den Reproduktionen von Jean Mabillon De re diplomatica sind bei der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz."
Lügen werden durchs Wiederholen nicht wahrer. Durchs Abfotografieren einer Buchvorlage entsteht kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG. Das sieht auch der renommierte Archivrechtler Polley so:
http://archiv.twoday.net/stories/4345664/
Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben und in jeder Beziehung (kommerziell, durch Veränderungen usw.) genutzt werden können. Das ist der Sinn der Befristung des Urheberrechtsschutzes in § 64 UrhG.

So erfreulich es ist, die Scans im Netz zu haben, so unerfreulich stößt der Copyfraud auf:
"Alle Rechte an den Reproduktionen von Jean Mabillon De re diplomatica sind bei der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz."
Lügen werden durchs Wiederholen nicht wahrer. Durchs Abfotografieren einer Buchvorlage entsteht kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG. Das sieht auch der renommierte Archivrechtler Polley so:
http://archiv.twoday.net/stories/4345664/
Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben und in jeder Beziehung (kommerziell, durch Veränderungen usw.) genutzt werden können. Das ist der Sinn der Befristung des Urheberrechtsschutzes in § 64 UrhG.

KlausGraf - am Montag, 15. Oktober 2007, 19:08 - Rubrik: Hilfswissenschaften