Sämtliche vorhandenen Sammlungen sollen daraufhin gesichtet werden, ob sie Werke oder Gegenstände enthalten, die keinerlei Bezug zum Land aufweisen und sich aus der jeweiligen Sammlung herauslösen lassen, ohne die Ziele der Sammlung oder die Sammlung in ihrer Substanz zu beeinträchtigen. In diesen Fällen sind angemessene Formen der Verwertung zu prüfen.
Antrag zum Landeshauptausschuss der FDP am 27. Oktober 2007
http://www.fdp-bw.de/docs/antraegelhasalem07.pdf
Da ist er wieder dieser absurde "Landesbezug". Als ob die heutigen Staatsgrenzen in irgendeiner Weise für Kulturgüter verbindlich gewesen wären. Als Bestandteil historischer Landessammlungen haben alle Kulturgüter in den Sammlungen des Landes natürlich einen Landesbezug und lassen sich nicht herauslösen.
Antrag zum Landeshauptausschuss der FDP am 27. Oktober 2007
http://www.fdp-bw.de/docs/antraegelhasalem07.pdf
Da ist er wieder dieser absurde "Landesbezug". Als ob die heutigen Staatsgrenzen in irgendeiner Weise für Kulturgüter verbindlich gewesen wären. Als Bestandteil historischer Landessammlungen haben alle Kulturgüter in den Sammlungen des Landes natürlich einen Landesbezug und lassen sich nicht herauslösen.