Im Südkurier kommentiert Uli Fricker
http://www.suedkurier.de/nachrichten/kommentare/leitartikel/art4648,2969059,0
Die Position Baden-Württembergs ist nicht von der Hand zu weisen: Die Familie Baden hat seine Kunstschätze in seiner Eigenschaft als regierendes Haus angesammelt. Mit der Abdankung des letzten Großherzogs am 22. November 1918 löste sich diese Bindung auf: Die meisten Bilder und Stücke gingen auf den Rechtsnachfolger über - das Land Baden und später Baden-Württemberg. Diese säuberliche Unterscheidung zwischen Privatbesitz und Staatsgut ist kein juristischer Trick, sondern ein wirksamer Schutz. Schließlich hat diese Familie - wie alle Dynastien - nicht als privater Mäzen gehandelt. Nicht die eigene Schatulle wurde für Käufe ausgeräumt, sondern die großherzogliche Kasse. Wenn überhaupt bezahlt wurde, siehe Säkularisation. Was die Allgemeinheit vorstreckt, sollte auch bei ihr verbleiben.
Verständlich, dass Bernhard Prinz von Baden diese Argumentation nicht behagt. Seine Gutachter gehen von der optimistischen Auffassung aus, dass die über Jahrhunderte angehäuften Kulturgüter still schweigend ins Privatvermögen flossen. Das Ende der Monarchie ist den Verfassern des Hof-Gutachtens in seiner vollen Tragweite wohl entgangen.
Gerne werden historische Tatsachen vor den Karren der eigenen Interessen gespannt. Für die markgräfliche Familie firmiert Salem immer als "Stammsitz". Das ist eine merkwürdige Interpretation, in jeder Landeschronik findet man die Burg Hohenbaden bei Baden-Baden als namensgebende Residenz des Geschlechts. Solche kleinen Akzentverschiebungen stören nicht nur Pedanten und Historiker; sie zeigen auch, dass die Historie für die eigenen Interessen zurecht gebogen wird.
http://www.suedkurier.de/nachrichten/kommentare/leitartikel/art4648,2969059,0
Die Position Baden-Württembergs ist nicht von der Hand zu weisen: Die Familie Baden hat seine Kunstschätze in seiner Eigenschaft als regierendes Haus angesammelt. Mit der Abdankung des letzten Großherzogs am 22. November 1918 löste sich diese Bindung auf: Die meisten Bilder und Stücke gingen auf den Rechtsnachfolger über - das Land Baden und später Baden-Württemberg. Diese säuberliche Unterscheidung zwischen Privatbesitz und Staatsgut ist kein juristischer Trick, sondern ein wirksamer Schutz. Schließlich hat diese Familie - wie alle Dynastien - nicht als privater Mäzen gehandelt. Nicht die eigene Schatulle wurde für Käufe ausgeräumt, sondern die großherzogliche Kasse. Wenn überhaupt bezahlt wurde, siehe Säkularisation. Was die Allgemeinheit vorstreckt, sollte auch bei ihr verbleiben.
Verständlich, dass Bernhard Prinz von Baden diese Argumentation nicht behagt. Seine Gutachter gehen von der optimistischen Auffassung aus, dass die über Jahrhunderte angehäuften Kulturgüter still schweigend ins Privatvermögen flossen. Das Ende der Monarchie ist den Verfassern des Hof-Gutachtens in seiner vollen Tragweite wohl entgangen.
Gerne werden historische Tatsachen vor den Karren der eigenen Interessen gespannt. Für die markgräfliche Familie firmiert Salem immer als "Stammsitz". Das ist eine merkwürdige Interpretation, in jeder Landeschronik findet man die Burg Hohenbaden bei Baden-Baden als namensgebende Residenz des Geschlechts. Solche kleinen Akzentverschiebungen stören nicht nur Pedanten und Historiker; sie zeigen auch, dass die Historie für die eigenen Interessen zurecht gebogen wird.