"Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen."
Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf
Zur treusorgenden Obhut des Hauses Baden für die ihm anvertrauten Kulturgüter erfährt man:
"2. ob die Aussagen des Direktors des Badischen Landesmuseums in den
Badischen Neuesten Nachrichten vom 21. Dezember 2007 zutreffend sind,
nach denen die Kunstgüter aus dem Kopf’schen Kunstmuseum „1983 auf
Aufforderung des Markgrafen in völlig heruntergekommenen Zustand aus
einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt“ wurden und
auch die Jüncke’sche Gemäldesammlung „verschollen“ war, „nachdem
auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt“
gewesen ist;
[Antwort] Der Direktor des Badischen Landesmuseums hat die zitierten Aussagen
gegenüber dem Wissenschaftsministerium bekräftigt."
Zur Zähringer Stiftung liegt ebenfalls eine Antwort vor:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2202_d.pdf
Dass die Stiftungsaufsicht alle Mittel zu nutzen hat, die Stiftungsziele zur Geltung zu bringen, wird in dieser Antwort mit Füßen getreten. Ich halte sehr wohl einen Schadensersatzanspruch der Stiftung gegen den Stiftungsvorstand unverjährt gegeben.
Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf
Zur treusorgenden Obhut des Hauses Baden für die ihm anvertrauten Kulturgüter erfährt man:
"2. ob die Aussagen des Direktors des Badischen Landesmuseums in den
Badischen Neuesten Nachrichten vom 21. Dezember 2007 zutreffend sind,
nach denen die Kunstgüter aus dem Kopf’schen Kunstmuseum „1983 auf
Aufforderung des Markgrafen in völlig heruntergekommenen Zustand aus
einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt“ wurden und
auch die Jüncke’sche Gemäldesammlung „verschollen“ war, „nachdem
auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt“
gewesen ist;
[Antwort] Der Direktor des Badischen Landesmuseums hat die zitierten Aussagen
gegenüber dem Wissenschaftsministerium bekräftigt."
Zur Zähringer Stiftung liegt ebenfalls eine Antwort vor:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2202_d.pdf
Dass die Stiftungsaufsicht alle Mittel zu nutzen hat, die Stiftungsziele zur Geltung zu bringen, wird in dieser Antwort mit Füßen getreten. Ich halte sehr wohl einen Schadensersatzanspruch der Stiftung gegen den Stiftungsvorstand unverjährt gegeben.