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" .... Zugleich wurde bekannt, dass Fritzl bereits in den Sechziger- oder Siebzigerjahren wegen eines Sexualdelikts zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Nach der Akte wird jetzt im Archiv des zuständigen Gerichts [Oberösterreichisches Landesarchivs] gesucht, denn bei Polizei und Sozialbehörden scheint sie nirgendwo mehr auf. Grund: Fritzls Vorstrafe ist inzwischen getilgt, weshalb er bislang von Amts wegen als unbescholtene Person galt. Andernfalls hätte er seine Vaterschaft nur schwer verschleiern können. So aber bekam er das Adoptivrecht für drei seiner inzestuös gezeugten Kinder zugesprochen, während er die drei anderen bei ihrer Mutter im Kellerloch liess. ...."
Quelle:
http://www.espace.ch/artikel_515400.html
 

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