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http://www.telemedicus.info/article/1068-Openjur.de-Freie-Urteils-und-Gesetzesdatenbank.html

http://www.openjur.de/ bietet eine Handvoll Urteile und zwar nicht mit Scan/PDF der Vorlage, was ein klarer Mangel ist. Erheblich mehr Urteile sind bei Wikisource zu finden:

http://de.wikisource.org/wiki/Kategorie:Gerichtsentscheidung
Benjamin (Gast) meinte am 2008/12/08 23:43:
PDF/Scan
Hallo,

wo wäre denn deiner Ansicht nach der Vorteil bei "angehängten" Scans bzw. PDFs?

Gruß,
benjamin (openJur) 
KlausGraf antwortete am 2008/12/09 00:01:
Authentizität
Wozu haben wir wohl seit zwei Jahren auf Wikisource die strikte Vorgabe, nur Texte mit Scan zu akzeptieren? Wenn das amtliche PDF vorliegt, dann muss es auch zugänglich gemacht werden, damit die Umsetzung/Bearbeitung des Bearbeiters überprüft werden kann und ein Zitat ggf. nach dem PDF erfolgen kann, abgesehen davon, dass in den PDFs mitunter Bilder enthalten sind, die in Gerichtsdatenbanken und kommerziellen E-Texten weggelassen werden.

Zeitschriften bearbeiten (und kürzen) die Urteile, ohne dass die Grundsätze der Bearbeitung in Form von Editionsrichtlinien (siehe nochmals Wikisource) klar werden. Dadurch entfernen sich die Urteile naturgemäß von der amtlichen Vorlage. Wenn man das amtliche PDF zur Verfügung hat, ist es einfach ein Frevel, diese Kontrollmöglichkeit nicht anzubieten. Bietet man einfach nur einen E-Text, muss man einfach glauben, dass sich keine Fehler eingeschlichen haben. Ältere Urteile liegen nicht als E-Texte, sondern als Images vor, z.B.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9593442_L20.pdf
Google-OCR http://tinyurl.com/5qg5ap

Selbst bei sorgfältigstem Korrekturlesen kann die Gefahr von fehlerhafter Erfassung nicht ausgeschlossen werden. Dazu ist Wikisource übrigens auch ein Wiki. 
Benjamin (Gast) antwortete am 2008/12/09 00:12:
Okay, das kann ich nachvollziehen - allerdings bekomme ich zur Zeit alle Urteile als Word-Dokument von den Gerichten zugeschickt und dort wird, wenn überhaupt eine Anonymisierung der Richternahmen und letztendlich reine Layoutanpassungen durchgeführt.

Im übrigen werden die Editier- und Erstellrechte in Zukunft auch erst nach Verifizierung und mit entsprechenden jur. Fachkenntnissen vergeben. Was die Richtlinien zur Bearbeitung angeht muss ich dir zustimmen und nehme das auch als Ansatz mir Gedanken diesbezüglich zu machen.

Vielen Dank für die Ansätze! 
KlausGraf antwortete am 2008/12/09 01:40:
Bei E-Texten
haben wir in Wikisource auch schon HTML-Dateien im Netz als PDF abgespeichert. Aus der (ggf. nachneutralisierten) WORD-Datei kann man auch ein PDF erstellen. Ich habe übrigens heute vom OLG Naumburg ein PDF bekommen.

Außerdem ist dann eine Nachnutzung durch andere Anwender möglich. Eine einmal bearbeitete, z.B. redaktionell gekürzte Fassung ist für solche Zwecke nutzlos. Manche Anbieter "bearbeiten", um einen Urheberrechtsschutz behaupten zu können.

Ich habe den Kritikpunkt auch schon bei einer anderen Urteilssammlung geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/4998381/ 
Benjamin (Gast) antwortete am 2008/12/09 13:38:
Wenn du allerdings HTMl-Dateien als PDF abspeicherst, dann kannst du an dem Ausgangsmaterial genauso "rummanipulieren" wie auch bei "E-Text" - das ist also in meinen Augen nichts weiter als eine Änderung des Formates.

Im Fall openJur ist eine Nachnutzung jederzeit problemlos möglich da gar nicht redaktionell gekürzt wird, sondern die Entscheidung lediglich neutralisiert und dann Online gestellt wird. Für die Zukunft ist da übrings die Nutzung von XML zum einfachen Im- und Export angedacht.
Das mit dem von dir genannten Urheberschutz durch "Bearbeitung" (abgeleitet aus §3 UrhG) sehe ich ähnlich wie du - da ist imho ein eigenes Urheberrecht lediglich durch Kürzungen ganz deutlich zu verneinen.

Was ich bei Wikisource allerdings sehe ist, dass hier oft GRUR o.ä. eingescannt wurden - hierbei handelt es sich immerhin auch nicht um die original Urteile. So ganz verstehe ich deine Argumentation also nicht, aber man muss ja auch nicht jedes Projekt gut finden ;) 
 

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