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Wenn BILD sich über das Urteil aufregt, mit dem eine Kassiererin wegen des Diebstahls von Wertbons in Höhe von 1,30 Euro nach langjähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, mag man das ablehnen, da BILD nicht gerade für seriöse Positionen bekannt ist. Wenn Bundestagsvizepräsident Thierse ausspricht, was viele Menschen in diesem Lande denken (auch ich), dass es sich nämlich um ein "barbarisches Urteil von asozialer Qualität" handelt, dann empört sich das zu Recht kritisierte Landesarbeitsgericht und der Deutsche Anwaltsverein fordert Thierses Rücktritt. Auch in der Blawgosphäre überwiegt Zustimmung für den drakonischen Richterspruch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit muss scharfe Kritik nicht sachlich sein. Wieso soll sich ein Politiker nicht auch polemisch über Fehlleistungen von Juristen äußern dürfen? Mit welchem Demokratieverständnis fordern Versager in Roben, dass Urteilsschelte nur in einer Form geübt werden dürfe, die ihnen nicht missfällt?

Dagegen betonte Neskovic, das Urteil stoße in der breiten Öffentlichkeit »zu Recht auf Unverständnis und Empörung«. Die Begründung sei von einer »unbarmherzigen Sichtweise« geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblende. »Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren«, sagte der frühere Richter am Bundesgerichtshof.

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=48946

Pressespiegel:

http://www.netzwerkit.de/projekte/emmely/emmelypresse/

Lesenswert zum Thema "Die kleinen hängt man ...":

http://www.sueddeutsche.de/politik/923/459564/text/

Die in ihrer Gnadenlosigkeit ziemlich erbärmlichen Reaktionen der Juristen zeigen vor allem eines: eine bemerkenswerte Unsensibilität bei sozialen Fragen. Was in breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung als ungerecht empfunden wird, darf das ein Gericht als rechtens bewerten? Spielt bei dem Vertrauensverlust der Wert der "Unterschlagung" wirklich keine Rolle? Es drängt sich der Verdacht auf, dass sachfremde Erwägungen bei der Kündigung mitspielten, und dass das LAG auf diesem Auge blind war bzw. sich in eine archaische Werteordnung flüchtete. Auch nach 30 Jahren tadelloser Mitarbeit darf eine Kassierin nichts unterschlagen, aber daran eine fristlose Kündigung (statt einer befristeten Kündigung oder einer Abmahnung) zu knüpfen ist ganz und gar unverhältnismäßig. Wir erinnern uns: 1493 wurde in Nürnberg ein Kaufmann gehängt, weil der einem Bäcker ein Brötchen gestohlen hatte (Zeilinger, Lebensformen im Krieg, 2007, 79). Fiat iustitia!

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1286997.html



Update:

Urteilsvolltext
http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2009/03/larbg-berlin-brandenburg-7-sa-2017-08.pdf

Daraus ergibt sich eindeutig, dass es sich um eine Verdachtkündigung handelte.

Ich sehe im angeblichen Delikt nach wie vor ein Bagatelldelikt, bei dem angesichts der Betriebszugehörigkeit eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die Hobby-Detektive des LAG überzeugen mich nicht.
AlterEgo (Gast) meinte am 2009/02/26 21:05:
Welche Fehlleistung? Das Urteil fusst auf eine lange praktizierte Ansicht, dass bewiesene Straftaten zu Kündigungen führen können. Daneben gibt es eine größere Diskussion zur Verdachtskündigung, die hier nach dem Urteil aber nicht vorlag. Das Urteil ist schlüssig in sich; die Richter haben offenbar der Arbeitgeber mehr geglaubt.

Wenn Thierse wirklich was zu motzen haben sollte, dann sollte er mal seine Kollegen anmotzen. Die haben nämlich seit Jahren verhindert, dass es ein gescheites Arbeitsgesetzbuch gibt, was klare Verfahrensnormen für solche Fälle aufbaut, die dann auch den Arbeitnehmer schützen... Aber nein... Übrigens das UmweltGB wurde auch letztens begraben unnötigerweise aus politischen ... wer ist hier asozial? 
Anachronist (Gast) meinte am 2009/02/26 21:08:
Als meine Mutter 1960 Lust hatte, nach Frankfurt zu ziehen, zog sie hin, ging bei der AEG vorbei und hatte 20 min später einen Job. Dito beim nächsten Umzug. Die Gesetze stammen aus Zeiten, als es für einen Arbeitgeber erheblich schlimmer war, einen ihn aus welchem Grund auch immer verdächtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen als es für den Arbeitnehmer war, sich schnell einen neuen Job zu suchen. Heute ist fristlose Kündigung aber Höchststrafe: Vernichtung der Existenz. Das haben alle gemerkt außer denen, denen niemand kündigen kann und die schon ziemlich kapitale Verbrechen begehen müssen, damit überhaupt mal jemand schaut, was sie so tun: unsere lieben Richter. Und natürlich die Politiker aller Façon, die sich jetzt billig aufregen, anstatt ihre Arbeit zu tun und Gesetze zu ändern. 
Pascal Rosenberg (Gast) antwortete am 2009/02/27 08:47:
Nun ich bin nicht empört ...
1.) Die Frau hat, vermeintlich, einen Diebstahl begangen. Sie arbeitet an der Kasse. Da hätte jeder Arbeitgeber die Kündigung eingeleitet, da das Kassierwesen eine erhöhte Vertrauensstellung darstellt.

2.) Die Frau und auch ihr Rechtsanwalt, der selbst aus Gewerkschaftskreisen kommt, haben es geschafft, sich zwar medienwirksam zu präsentieren, aber sich dabei selbst zu schaden.

3.) Ein Gericht hat nicht zu bewerten, was die öffentliche Meinung denkt, sondern das zu bewerten, was Gesetze hergeben. Andernfalls wären Kinderschänder wohl öffentlich gesteinigt worden, anstatt eine Haftstrafe anzutreten.

Glücklicherweise haben wir diese Zustände in Deutschland nicht. Und jeder, der diese demokratische Rechtssprechung kritisiert, der sollte sich scharf überlegen, ob er andere Systeme wirklich gut finden würde, in denen es sehr viel härter zugeht. Und wenn ein Politiker als höchster Vertreter dieser demokratischen Grundordnung in dieser Form solche Dinge kritisiert, dann ist er untragbar und sollte zurücktreten. 
folgentor (Gast) antwortete am 2009/02/27 10:34:
Auch seehofer irrt
Die Zeugen haben sich in Widersprüche verwickelt.
Wer bekommt normalerweise die Bons ?
Bei Mannesmann durften Manager ungestrft in die Kasse greifen. B

Seehofer kritisierte zudem die wachsende soziale Ungerechtigkeit in Deutschland. Er verstehe es nicht, wenn einer Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt werde und Manager, die Milliarden verscherbelt hätten, noch im Amt seien. Die CSU wolle sich dabei als "Anwalt für die redlichen Bürger und den gesunden Menschenverstand" profilieren.
http://www.zeit.de/online/2009/09/politischer-aschermittwoch-seehofer 
folgentor (Gast) antwortete am 2009/02/27 10:40:
Mitglieder des Anwaltsvereins gehören boykottiert
Wer richtet die schwarze Liste ein ? 
KlausGraf meinte am 2009/02/27 11:26:
Feedback und weitere Infos
RA Stadler keift zurückt:

http://www.internet-law.de/2009/02/populismus-verdachtskundigung-herzlose.html

Wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, wieso können dann die Herren RA sicher sein, dass das Urteil in Ordnung geht?

Zur Sache auch:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/490/wenn-recht-zu-unrecht-wird 
Chris (Gast) antwortete am 2009/02/27 21:44:
Sofern der Bundestag
ein Änderungsgesetz zu § 626 III BGB verabschieden würde mit dem Wortlaut "Kündigungen die auf Diebstahl unter einem Wert von 3,- innerhalb eines Monates beruhen sind unwirksam." dann wäre alles anders.

Was ist damit sagen will ist: Die Gesamtheit der Bürger, ergo der Bundestag hat es in der Hand solche Gesetze zu machen. Richter richten sich nach den Gesetzen, egal welche es sind. 
 

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