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Seit langem ist klar, dass die freie Lizenz, unter der die Wikipedia steht, die GNU FDL (freie Dokumentationslizenz), einen Ballast darstellt. Ausführlich habe ich das dargelegt in meinem "GNU FDL - Highway to hell FAQ":

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ

Die GNU FDL wurde für Softwarehandbücher geschaffen und lässt sich eher schlecht als recht auf ein Wiki übertragen. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass durch die Free Software Foundation, von der die GNU FDL verantwortet wird, die Möglichkeit geschaffen hat, die Wikipedia und vergleichbare Wikis künftig dual zu lizenzieren. Wenn die Community zustimmt, werden noch 2009 alle Wikipedia-Texte zusätzlich unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA zur Verfügung stehen.

Obwohl die Führungsgruppe der Wikimedia Foundation in der Mailingliste Foundation-l über Wochen mit Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung konfrontiert wurde, hat Erik Moeller seine Vorstellungen von "Attribution" (Urhebernennung gemäß CC) durchgesetzt. Die Community kann nicht über die verschiedenen Optionen der Attribution abstimmen, sie kann bei der jetzt angelaufenen Abstimmung nur mit ja, nein, keine Meinung abstimmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenz%C3%A4nderung

Zu den Gegenargumenten gegen die Durchführung des Lizenzwechsels
http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers/Oppositional_arguments

Wer künftig einen Beitrag zur Wikipedia leistet, muss auf eine Namensnennung verzichten, es genügt ein Link:

By submitting an edit, you agree to release your contribution under the terms of the Creative Commons Attribution/Share-Alike License and the GNU Free Documentation License. Re-users will be required to credit you, at minimum, through a hyperlink or URL to the article you are contributing to, and you hereby agree that such credit is sufficient in any medium.
http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update

Es ist durchaus möglich, im Rahmen der CC-Lizenzen die Nennung eines Namens durch einen Internetlink zu ersetzen, und es ist auch möglich, dies in den Nutzungsbedingungen (Terms of Use) der Wikipedia zu tun.

Allerdings wirkt eine solche Willenswerklärung des jeweiligen Autors nur für die Zukunft, frühere Edits werden von ihr nicht erfasst.

Entgegen der Ansicht der Wikimedia Foundation war es auch bisher nicht zulässig, einfach einen Link auf die Wikipedia zu setzen, wie dies das "Gentlemen Agreement" vorsah. Wer Wikipedia-Inhalte nutzte, musste zwingend auch die Sektion History der GNU FDL beibehalten. Dabei muss es sich um die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels gehandelt haben (siehe den oben zitierten Highway).

Auch wenn nur eine kleine Minderheit der Wikipedianer die Attribution durch Liste aller Autoren befürwortet, bedeutet das nicht, dass man sich über die rechtlichen Garantien der GNU FDL hinwegsetzen darf.

Wer unter den Bedingungen der GNU FDL mitgearbeitet hat, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die GNU FDL ist ja eine AGB) nicht zu seinen Ungunsten geändert werden.

Es mag zutreffen, dass das Eröffnen der Möglichkeit, Inhalte auch unter CC-BY-SA zu nutzen, mit dem Geist der GNU FDL vereinbar ist.

Attribution nur qua Link zuzulassen ist es aber nicht.

Da sich die Vorgabe der Wikimedia Foundation bei der Abstimmung auf diese Form der Attribution festlegt, war mir keine Zustimmung zum Lizenzwechsel möglich, ich habe daher gegen ihn gestimmt.

Ob ein Urheber auf das Recht der Namensnennung im Rahmen der CC-Lizenz zugunsten eines Links verzichtet, ist seine persönliche Entscheidung und nicht die der Wikimedia Foundation - zumindest, was frühere Edits und importierten CC-Content betrifft.

Wer in einem CC-Wiki mitarbeitet oder ein Bild unter CC auf Flickr zur Verfügung stellt, stimmt damit nicht zu, dass die Wikipedia bei einem Import dieses Inhalts ihre Attribution-Regel "Link statt Namensnennung" für Nachnutzer verbindlich macht.

Wer Edits in der Wikipedia gemacht hat, stimmt einer Nutzung unter diesen Bedingungen nicht zu.

Die Attribution by link (und das "Gentlement Agreement") hat folgende gravierende Nachteile:

* Sobald die Wikipedia auch nur temporär offline ist, erlischt die Lizenz, da der Link ins Leere geht.

* Ebenso funktionieren die Links nicht, wenn Artikel gelöscht oder verschoben werden.

Bei Offline-Nutzungen setzt eine Attribution by link einen Internetzugang voraus.

Für jegliche Nutzung unter CC muss gewährleistet sein, dass die Lizenz angegeben wird (z.B. durch einen Link) und die Urhebernennung in der vom Autor gewünschten Weise erfolgt. Wenn man auf ein Bild klicken muss, um auf der Bildbeschreibungsseite der Wikipedia zu landen, wo der Name und die Lizenz stehen, ist das nie und nimmer mit den Vorgaben von CC vereinbar.

Kurzum: Die Foundation hat vielleicht die Befugnis, bei künftigen Edits die Ermöglichung der Attribution by link zu fordern, sie kann aber nicht vorgeben, mit welcher Attribution-Regel die Wikipedia zu CC "umzieht".

Letzten Endes muss gerichtlich geklärt werden, ob sich die Foundation in dieser Weise über die Rechte ihrer Autoren hinwegsetzen darf.
Martin (Gast) meinte am 2009/04/15 00:23:
Anders herum gefragt: Ist es einem Menschen zumutbar, bei jeder urheberrechtlich korrekten Verwendung von Wikipedia-Inhalten die gesamte History als Quelle mit anzugeben? Gibt man in wissenschaftlichen Arbeiten nicht ohnehin maximal 3 (Mit-)Autoren an? Urheberrechte können nicht schrankenlos gelten. Wenn einzelne Wikipedia-Autoren auf ihr Recht beharren, explizit genannt zu werden (also durch eine Komplettveröffentlichung der gesamten History), dann wird die gesamte Wikipedia dadurch unbrauchbar. Das kann nicht im Interesse der Wikipedianer liegen. 
Gregor Keuschnig antwortete am 2009/04/15 10:35:
Dienst die Wikipedia als Quelle für wissenschaftliche Arbeiten? (Diese Frage ist weder ironisch noch rhetorisch gemeint.) 
JumpM (Gast) antwortete am 2009/04/15 14:12:
Kombinierte Antwort auf beides
1. Wikipedia sollte nie eine zitierte Quelle in wissenschaftliche Arbeiten sein. Dies gilt übrigens für jede Enzyklopädie. Das ist unter anderem auch klar die Meinung von Jimmy Wales: http://news.cnet.com/8301-10784_3-6084715-7.html

2. Bei wissenschaftlichen Artikeln nach D/A/CH-Urheberrecht gibt man die Quelle so an, dass diese sich eindeutig identifizieren lässt. hierzu ist es üblich, entweder alle Autoren zu nennen oder bei sehr vielen Autoren, den Erstautor gefolgt von "u.a." bzw. "et al." Normalerweise definieren die wissenschaftlichen Journale, Vereeinigungen oder Verlage die Regeln, wie viele der Autoren genannt werden sollten bevor man dies auf "u.a." verkürzen kann. Im englischen Sprachraum ist es nach meiner Erfahrung wesentlich üblicher, alle Autoren zu nennen.

3. Ja, eine Nennung der kompletten Historie bei einem Projekt wie Wikipedia erscheint nicht praktikabel. Deswegen hat sich das "Gentleman's Agreement" etabliert, wonach ein Link zur Wikipedia als Minimalanforderung toleriert wird, unter welchem die Historie zu finden ist. Dies würde sich in meinen Augen durch einen Wechsel zur CC-BY-SA nicht ändern, sondern lediglich auch in Einklang mit der Lizenz - was es bei GFDL -wiederum in meinen Augen- nie tat. 
Martin (Gast) antwortete am 2009/04/17 09:39:
Das ist völlig irrlevant. In der Regel wird die Wikipedia nämlich alleine deshalb nicht verwandt, weil die Integrität der Informationen nicht klar genug ist. Aber darum geht es ja gar nicht. Es ging mir darum, zu zeigen, was selbst in einer wissenschaftlichen Praxis üblich ist: Nennung von max. 3 Autoren. Wissenschaftliche Arbeiten sollen dabei als Vorbild dienen. Im Übrigen sind auch wissenschaftliche Arbeiten möglich, bei denen die Wikipedia zitiert wird - wenn man damit korrekt umgeht. Insbesondere bietet sich die Wikipedia ja auch selbst als Objekt wissenschaftlicher Arbeiten an.

Wenn die Wikipedianer konsequent darauf beharren würden, dass alle Autoren beim Namen genannt werden, dann wären die Informationen in jedem Fall unbrauchbar. Ich weiß nicht, ob das mit der Freiheit der Wissenschaft, der Presse oder auch der eigenen Meinung vereinbar wäre. Urheberrechte gelten ja bekanntlich auch nicht uneingeschränkt, sondern können in Einzelfällen zugunsten des Gemeinwohls beschränkt werden. Hier wäre das sicherlich angebracht.

Vielleicht sollte die Wikipedianer auch durch AGB erklären, dass sie auf explizite Namensnennung verzichten. 
Hans-Werner (Gast) meinte am 2009/04/15 00:29:
Neu-Lizenzierung ohnehin problematisch
Die Sache kann spannend werden. Welches Recht gilt für die deutsche Wikipedia, spezieller: welches Urheberrecht? Nach deutschem Urheberrecht jedenfalls kommt für ein Projekt wie die Wikipedia eine neue - wenn auch bloß weitere - Lizenz eigentlich nicht infrage. Es dürften nur Artikel relizenziert werden, bei denen die Autoren, die in ihrem Beiträgen jeweils Schöpfungshöhe erreichen, sämtlichst zugestimmt haben. Denn die Zustimmung gilt ja nur für die Bedingungen der bisherigen Lizenz - praktikabel im Einsatz oder nicht. 
JumpM (Gast) meinte am 2009/04/15 13:53:
Vermischung mehrere Aspekte
1. Die Konkreten Kritikpunkte haben nur indirekt mit CC-BY-SA vs. GFDL zu tun, sondern erst mal dem "kodifizieren" des Gentleman's Agreement.

2. Grund für den Wechsel zu dieser Vorgehensweise ist der, dass auh der Status quo alles andere als der GFDL entspricht. Im Prinzip könnte dies auch unabhängig von einem Wechsel des Lizentierungspraxis stattfinden. Natürlich sieht die GFDL diese Art der Attribution nicht vor - aber sie sah auch nicht die gerade gelebte Praxis bei Wikipedia so vor. Dies ist ein Punkt, welcher in http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers/Oppositional_arguments unerwähnt bleibt: Eine Beibehaltung des Status quo ist per se nicht mehr oder besser lizenzkonform. Das dürfte Dir nach http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Respektiert_die_Wikipedia_die_berechtigten_Autorenrechte_ihrer_Mitarbeiter.3F durchaus bekannt sein.

3. CC-BY-SA bietet in meinen Augen eine Chance, gelebte Praxis und die Bedingungen der Lizenz wieder wesentlich mehr in Einklang zu bekommen. Du bist anscheinend eher der Meinung es gibt gar keinen Ausweg: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Gibt_es_denn_gar_keine_Hoffnung.3F

4. Das Offline-Gehen der Wikipedia hätte auch nach gelebter Praxis zur Folge, dass die Lizenz nicht mehr ersichtlich ist - es sei denn, jeder Verweis auf die Wikipedia enthält (lizenzkonform) eine vollständige Kopie der GFDL und fügt neben der Referenz zum Artikel, Nennung der Autoren auch diesen Link zur lokalen Kopie der GFDL an. Dies dürfte ausser bei gedruckten Werken selten bis gar nicht der Fall sein.

5. Sind Neulizenzierungen bestehnder Inhalte enteignungen? Ich denke nur, wenn dies den Bedingungen wiederspricht, welche die Autoren zu Zeiten ihrer Edits akzeptiert haben. Nach GFDL 1.2 ohne neuere Versionen wäre dieser Wechsel zu CC-BY-SA in der Tat nicht möglich - genausowenig wie die Beibehaltung des Gentleman's Agreement oder Cut-n-Paste zwischen Artikeln. Nach GFDL 1.3 Absatz 11 hingegen ist der Wechsel nach CC-BY-SA möglich und die Umsetzung des Gentleman's Agreement möglich. Die Autoren haben ihre Edits aber seit jeher nicht nur unter die GFDL 1.2, sondern unter die GFDL 1.2 und jede neuere Version mit "similar spirit" gestellt. Das heisst, die Frage nach Enteignung oder nicht reduziert sich darauf, ob die GFDL 1.3 eine neuere Version der GFDL 1.2 mit "similar spirit" ist. Dies ist erst mal die zentrale Frage. Die mesiten würden heir vermutlich mit "ja" antworten, insbesondere, da sie von der FSF so bekanntgemacht wurde.

6. Dann kann man sich überlegen, ob das geplante Vorgehen durch Kritikpunkte gegen eine angestrebte GFDL 1.3 + CC-BY-SA Duallizenzierung verstossen. Wenn der Autor sich des Gentleman's Agreement bewusst gewesen sein muss, dann kann er eigentlich auch nicht einen Verstoß gegen die Attribution nach CC-BY-SA berufen - denn das Agreement würde ja eine Nennung des Links als hinreichende Attribution ansehen.

7. Viele Wikipedianer haben jahrelang an dem Projekt mitgearbeitet und mussten sich eigentlich des Gentleman's Agreement unter Missachtung der GFDL bewusst sein. Aber es wurde m.W. nie dagegen geklagt. Mehrheitlich wurde in dem Survey zur Attribution die nun angestrebte Lösung befürwortet. Dass diese nun so zur Abstimmung gelangt ohne die Wahl mehrerer Alternativen zu bieten ist somit nicht wirklich verwunderlich. Sollte es insgesamt zu einer Ablehnung kommen, kann ja noch immer eine andere, bessere Lösung gesucht werden. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Gibt_es_denn_gar_keine_Hoffnung.3F scheinst Du aber nicht an eine bessere Lösung zu glauben. Insofern verwundert mich die Aufregung darüber. 
KlausGraf antwortete am 2009/04/15 14:00:
Gentlemen Agreement
Unter WP:LB ist nachzulesen, dass das GA nicht anzuraten ist. Es kann daher nicht als Konsens gelten. Ich habe sehr wohl gegen eine GA-konforme Nutzung geklagt, musste aber aus formalen Gründen den Antrag auf eV zurückziehen lassen. 
 

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