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http://www.preussischer-kulturbesitz.de/schwerpunkte/digitalisierung/best-practice-empfehlung-zu-open-access.html

"Die Stiftung verfolgt das Ziel des möglichst freien Zugangs zu Wissen im Internet. Eine Grenze sieht sie bei der kommerziellen Nutzung von Inhalten. Öffentliche Kultureinrichtungen setzen erhebliche finanzielle Ressourcen ein, um ihre Bestände zu digitalisieren. Deshalb vertritt die Stiftung die Ansicht, dass für eine kommerzielle Nutzung von Digitalisaten angemessene Gebühren bezahlt werden sollten."

Das steht in klarem Gegensatz zu der von der Stiftung jetzt unterzeichneten Berliner Erklärung für Open Access, der eine Einschränkung des Zugangs zu digitalisiertem Kulturgut NICHT zu entnehmen ist. Im Gegenteil: Es besteht weitgehend Konsens, dass die Lizenz CC-BY den Intentionen der Open-Access-Erklärungen von Budapest, Bethesda und Berlin am besten entspricht, soweit nicht Daten betroffen sind, die nach jüngerem Konsens unter CC0 stehen sollten.

Die Stiftung orientiert auch eindeutige Vorgaben der EU-Kommission und der Europeana Charta, wonach Gemeinfreies auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. In den USA machen Institutionen wie das Getty-Museum ohne weiteres auch urheberrechtlich geschützte Abbildungen von 3-D-Objekten, die selbst Public Domain sind, als Public Domain ohne Verwertungsbeschränkungen zugänglich.

Wenn nicht schutzfähige Reproduktionen von 2-D-Vorlagen unter CC-Lizenzen gestellt werden, ist das Copyfraud und nichts anderes.

Im übrigen: Fast die ganze seriöse wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenpublikation ist kommerziell.
 

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