http://www.buchreport.de/nachrichten/online/online_nachricht/datum/2009/11/14/google-verzichtet-auf-deutsche-buecher.htm
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/#more-1613
Googles Zusammenfassung: http://tinyurl.com/yzylfkw
Der Vergleich wird bezüglich der urheberrechtlich geschützten Bücher, die außerhalb der USA verlegt wurden, nur diejenigen mitabdecken, die entweder beim U.S. Copyright Office (das die Urheberrechte in den USA verwaltet) registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.
Ergo werden Bücher aus Deutschland oder sonstigen europäischen Ländern (außer GB) nicht mehr vom Vergleich abgedeckt. Internationale Bücher, die noch von den Verlagen vertrieben werden und also noch verfügbar sind, werden zunächst nicht von Google in Auszügen dargestellt, es sei denn auf Wunsch der Rechteinhaber/Verlage.
Wer die Stümper von Libreka kennt, weiß, dass von dort kein vollgültiger Ersatz zu erwarten ist.
Laut FAQ-PDF gilt allerdings:
"Outside the United States, the users’ experience with Google Books will be the same as it is today."
Dies könnte bedeuten, dass auch geschützte deutschsprachige Werke weiterhin im Volltext durchsuchbar sind und in Schnipselform angezeigt werden.
Eine kostenlose auszugsweise teilweise Darstellung eines Buchs wird es für US-Nutzer nur dann geben, wenn das Buch in den USA erschienen oder registriert ist oder wenn es im UK, in Kanada und Australien erschienen ist. Dies gilt auch für die kostenpflichtige Möglichkeit, ganze Bücher zu kaufen oder ein institutionelles Abonnement der kompletten Volltexte (oder von Teilsammlungen) zu erwerben.
Hinfällig ist erst einmal die Möglichkeit, für Nicht-mehr-Mitglieder des Settlements (also fast alle deutschen Autoren/Rechteinhaber) den Preis im Rahmen des Settlements auf Null zu setzen und damit eine weltweit kostenlose Anzeige zu bewirken:
http://archiv.twoday.net/stories/5908654/
http://iuwis.de/blog/zwischenbericht-des-sprechers-des-aktionsb%C3%BCndnisses-zu-den-direkten-verhandlungen-mit-google-mo
Die künftig bestehenden Optionen werden unter
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=166297
bekannt gegeben.
Es heißt dazu in dem Gerichtsdokument
"The Amended Settlement provides that the Registry will facilitate Rightsholders’ wishes to allow their works to be made available through alternative licenses for Consumer Purchase, including through a Creative Commons license…The Amended Settlement also clarifies that Rightsholders are free to set the Consumer Purchase price of their Books at zero."
Zitiert nach: http://www.resourceshelf.com/2009/11/13/press-review-google-book-search-revised-settlement-settlement-2-0-released/ (s.a. S. 59 im Settlement 2.0-PDF http://tinyurl.com/ylztkb8 )
Update:
Gute Linksammlung unter http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3252
Update 2:
Antwort von Google. Bei Teilnahme am Partnerprogramm muss das Buch nochmals erfasst werden, auch wenn es im Rahmen des Bibliotheksprogramms bereits gescannt wurde. Hier der Wortlaut der Antwort vom 17.11.2009:
Zu diesem Zeitpunkt ist es leider noch nicht möglich, Bücher, die durch
das Bibilotheksprogramm in unserem Index angezeigt werden und noch unter
Urheberrecht stehen, freizugeben.
Sie können allerdings in diesem Fall dem Google Buch Partner-Programm
beitreten und uns Informationen zu Ihrem Buch zur Verfügung stellen.
Folgen Sie bitte hierzu diesen Schritten:
1. Besuchen Sie die Startseite der Google Bücher unter
http://books.google.de/partner.
2. Klicken Sie auf "Anmeldung für Neukunden".
3. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an uns. Sie erhalten dann
von uns eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse
aufgefordert werden.
Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, werden wir Ihren Antrag
überprüfen und Ihnen innerhalb weniger Tage eine Antwort per E-Mail
zuschicken. Sie können sich dann bei Ihrem Google Bücher-Konto mit der
E-Mail-Adresse und dem Passwort, die Sie mit Ihrem Antrag für Google
Bücher an uns gesendet haben, anmelden und uns Informationen zu Ihrem Buch
übermitteln. Sie können uns dann Ihr Buch zuschicken oder als PDF-Datei
hochladen. Nachdem wir Ihr Buch erhalten und verarbeitet haben, werden die
gescannten Seiten in Google-Suchergebnissen angezeigt.
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/#more-1613
Googles Zusammenfassung: http://tinyurl.com/yzylfkw
Der Vergleich wird bezüglich der urheberrechtlich geschützten Bücher, die außerhalb der USA verlegt wurden, nur diejenigen mitabdecken, die entweder beim U.S. Copyright Office (das die Urheberrechte in den USA verwaltet) registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.
Ergo werden Bücher aus Deutschland oder sonstigen europäischen Ländern (außer GB) nicht mehr vom Vergleich abgedeckt. Internationale Bücher, die noch von den Verlagen vertrieben werden und also noch verfügbar sind, werden zunächst nicht von Google in Auszügen dargestellt, es sei denn auf Wunsch der Rechteinhaber/Verlage.
Wer die Stümper von Libreka kennt, weiß, dass von dort kein vollgültiger Ersatz zu erwarten ist.
Laut FAQ-PDF gilt allerdings:
"Outside the United States, the users’ experience with Google Books will be the same as it is today."
Dies könnte bedeuten, dass auch geschützte deutschsprachige Werke weiterhin im Volltext durchsuchbar sind und in Schnipselform angezeigt werden.
Eine kostenlose auszugsweise teilweise Darstellung eines Buchs wird es für US-Nutzer nur dann geben, wenn das Buch in den USA erschienen oder registriert ist oder wenn es im UK, in Kanada und Australien erschienen ist. Dies gilt auch für die kostenpflichtige Möglichkeit, ganze Bücher zu kaufen oder ein institutionelles Abonnement der kompletten Volltexte (oder von Teilsammlungen) zu erwerben.
Hinfällig ist erst einmal die Möglichkeit, für Nicht-mehr-Mitglieder des Settlements (also fast alle deutschen Autoren/Rechteinhaber) den Preis im Rahmen des Settlements auf Null zu setzen und damit eine weltweit kostenlose Anzeige zu bewirken:
http://archiv.twoday.net/stories/5908654/
http://iuwis.de/blog/zwischenbericht-des-sprechers-des-aktionsb%C3%BCndnisses-zu-den-direkten-verhandlungen-mit-google-mo
Die künftig bestehenden Optionen werden unter
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=166297
bekannt gegeben.
Es heißt dazu in dem Gerichtsdokument
"The Amended Settlement provides that the Registry will facilitate Rightsholders’ wishes to allow their works to be made available through alternative licenses for Consumer Purchase, including through a Creative Commons license…The Amended Settlement also clarifies that Rightsholders are free to set the Consumer Purchase price of their Books at zero."
Zitiert nach: http://www.resourceshelf.com/2009/11/13/press-review-google-book-search-revised-settlement-settlement-2-0-released/ (s.a. S. 59 im Settlement 2.0-PDF http://tinyurl.com/ylztkb8 )
Update:
Gute Linksammlung unter http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3252
Update 2:
Antwort von Google. Bei Teilnahme am Partnerprogramm muss das Buch nochmals erfasst werden, auch wenn es im Rahmen des Bibliotheksprogramms bereits gescannt wurde. Hier der Wortlaut der Antwort vom 17.11.2009:
Zu diesem Zeitpunkt ist es leider noch nicht möglich, Bücher, die durch
das Bibilotheksprogramm in unserem Index angezeigt werden und noch unter
Urheberrecht stehen, freizugeben.
Sie können allerdings in diesem Fall dem Google Buch Partner-Programm
beitreten und uns Informationen zu Ihrem Buch zur Verfügung stellen.
Folgen Sie bitte hierzu diesen Schritten:
1. Besuchen Sie die Startseite der Google Bücher unter
http://books.google.de/partner.
2. Klicken Sie auf "Anmeldung für Neukunden".
3. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an uns. Sie erhalten dann
von uns eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse
aufgefordert werden.
Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, werden wir Ihren Antrag
überprüfen und Ihnen innerhalb weniger Tage eine Antwort per E-Mail
zuschicken. Sie können sich dann bei Ihrem Google Bücher-Konto mit der
E-Mail-Adresse und dem Passwort, die Sie mit Ihrem Antrag für Google
Bücher an uns gesendet haben, anmelden und uns Informationen zu Ihrem Buch
übermitteln. Sie können uns dann Ihr Buch zuschicken oder als PDF-Datei
hochladen. Nachdem wir Ihr Buch erhalten und verarbeitet haben, werden die
gescannten Seiten in Google-Suchergebnissen angezeigt.
KlausGraf - am Samstag, 14. November 2009, 19:58 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Hugo E. Martin (Gast) meinte am 2009/11/14 22:20:
Auch ein Rückschlag für die Kulturgesellschaft
Zum Sieg der Google-Gegner hat sicher auch die Vorgehensweise von Google beigetragen ... es bleibt die Hoffnung, dass es auch für Europa bald ein Abkommen gibt ... oder aber, die Rechteinhaber zur Digitalisierung und Bereitstellung "gezwungen" werden ...